In den letzten Wochen haben sich die Meldungen über an der Vogelgrippe erkrankte Wildvögel gehäuft, nun ist erneut eine Tierhaltung betroffen: Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, kam es zu einem Ausbruch im zürcherischen Fehraltorf.
Kein Kontakt zu Wildvögeln
Wie es die schweizweiten Schutzmassnahmen, die kürzlich bis zum 30. April 2023 verlängert worden sind, vorschreiben, hätten die Legehennen keinen Kontakt zu Wildvögeln gehabt. Es liege aber die Vermutung nahe, dass Personen das Vogelgrippe-Virus über Kleider, Schuhe oder ungewaschene Hände eingeschleppt haben – denn Eierkunden hatten laut BLV freien Zugang zum Stall.
Verbliebene Hennen getötet
Als Reaktion auf den Ausbruch hat der Kanton Zürich zusätzliche Massnahmen ergriffen. So sind gemäss Mitteilung die verbliebenen Legehennen im betroffenen Betrieb getötet worden und man habe mit der Reinigung sowie der Desinfektion begonnen. Zusätzlich wurde eine Überwachungszone mit drei Kilometern Radius und weitergehenden Sicherheitsbestimmungen eingerichtet. Eier und Geflügel dürfen diese Zone nicht verlassen, in Gefangenschaft gehaltene Vögel haben Stallpflicht und das Veterinäramt führt risikobasierte Kontrollen zum Seuchenstatus des Geflügels durch.
Für Grossbetriebe in einem Umkreis von zehn Kilometern (Zwischenzone) gibt es weitere spezielle Massnahmen. Die verschärften Bestimmungen gelten für mindestens 30 Tage, so das BLV.