«Die Vertreter der betroffenen Kantone und der Weidetierhalter begrüssen die Bereitschaft des Bundes, die Leidtragenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen», teilt der VSLvGRT mit. Das Bundesamt für Umwelt habe bestätigt, dass Ende März 2023 die angepassten Ausführungsbestimmungen zum Wolf publiziert werden sollen.

Mehr Geld für bekannte Massnahmen

Die vier Millionen Franken für die zusätzliche Verstärkung bestehender Herdenschutzmassnahmen seien gesichert, heisst es weiter. Sie sollen eingesetzt werden als Beitrag an die Finanzierung von Hirtenunterkünften, Zaunmaterial, Hilfspersonal und Futtergeld bei vorzeitiger Abalpung wegen Wolfsschäden.

Mit dem Artenschutz nicht mehr zu rechtfertigen

Für den VSLvGRT fällt die Bilanz der letzten Weidesaison mit wachsender Wolfspopulation, zunehmenden Risszahlen und Angriffen auch auf geschützte Herden sowie Grossvieh ernüchternd aus. «Die Kosten für den Herdenschutz, die Mehrbelastungen der Kantone im Vollzug, die Entschädigung der gerissen und vermissten Tiere, der moralische und immaterielle Schaden an Menschen und Tieren ist durch den Artenschutz nicht mehr zu rechtfertigen.» Ohne griffige Steuerinstrumente werden artenreiche extensive Weidegebiete mit hohem Landschaftswert verschwinden, so die Befürchtung.

Eine stabile Population für die Zukunft

Artenreiche Weidegebiete und Menschen müssten jetzt – nach der erfolgreichen Wiederausbreitung des Wolfs im Alpenraum – geschützt werden, findet der Verein. Der gesetzliche Rahmen sei so auszugestalten, dass einerseits der Wolfsbestand wirkungsvoll reguliert und andererseits ein Wolf in nicht-schützbaren Gebieten oder in und um Siedlungsgebiete einfacher entfernt werden kann. «Nur mit einer stabilen Wolfspopulation in dafür geeigneten Gebieten kann die betroffene Bevölkerung in Zukunft umgehen», heisst es abschliessend.