Wenn Mutterkuhhalter ab Neujahr Natura-Beef anmelden wollen, genügt es nicht mehr, wenn die Mutter auf der Alp oder sonst an einem schönen Ort von einem Stier unbekannter Herkunft trächtig wurde. Der Vater – egal ob aus Natursprung oder künstliche Besamung – muss im Fleischrinder-Herdebuch aufgenommen oder anerkannt sein.
Neu nur bei Natura-Beef
Urs Vogt, Geschäftsführer vonMutterkuh Schweiz, sagt dazu: «Mutterkuh Schweiz verbessert mit Markenprogrammen die Wertschöpfung der angeschlossenen Betriebe. Die Marktlage ist erfreulich und es gelingt, die Vorzüge der Mutterkuhhaltung zu nutzen sowie die Marktnachfrage und die Bedürfnisse der Mitglieder aufeinander abzustimmen.» Das Ziel sei es, dass die Schlachtkörper- und Fleischqualität hoch gehalten werde. Dafür habe Mutterkuh Schweiz mit einer langfristigen Planung ebenfalls genetische Bestimmungen festgelegt.
Vogt betont: «Zusätzlich gilt es, ethisch bedenkliche Rassen wie Blaue Belgier von den Programmen auszuschliessen.» Für die Label Swiss-Prim-Beef und Natura-Veal gelten diese genetischen Bestimmungen, ab Januar 2017 werde mit der Vaterdeklaration für Natura-Beef die Lücke geschlossen. Vogt erklärt: «Als Väter können alle Natursprung- und KB-Stiere eingesetzt werden die im Fleischrinder-Herdebuch aufgenommen oder anerkannt sind. Aktuell sind das etwa 3500 Stiere.» Schon heute habe der überwiegende Teil der Natura-Beef’s einen anerkannten Vater. Lücken entstünden wenn die Belegung nicht gemeldet sei.
Gilt auch für Silian und Goal
«Die genetischen Bestimmungen gelten für Väter und Mütter», erklärt Vogt. Die Remontierung der Kühe erfolge in erster Linie durch die Mutterkuhbetriebe und mit Tieren aus Fleischrinderzuchtbetrieben. Daneben werden F1-Mutterkühe zugekauft. Die genetische Vorgabe mütterlicherseits sei, dass der Vater der Mutterkuh ein Fleischrassenstier oder die Mutter eine Simmental- oder OB-Kuh sein müsse. Stiere aus Mischdosen wie Silian und Goal seien anerkannt, wenn sie vom Fleischrinderherdebuch anerkannt seien, erklärt Vogt.
Hans Rüssli