Zusammen mit anderen Gebirgskantonen soll die Regierung des Kantons Graubünden das Vorgehen betreffend Wolfsabschüssen koordinieren und beim Bund ein entsprechendes Pilotprojekt einreichen. So lautet der Auftrag des Grossen Rats, wie es in einer Mitteilung des Bündner Bauernverbands heisst. Als Vorbild dienen soll Frankreich, wo man seit Jahren mit «Verteidigungsabschüssen» arbeite.

Wildhüter oder Tierhalter dürfen schiessen

Dabei handelt es sich um einen von Tierhaltern beantragten Abschuss eines Wolfs nach wiederholten Angriffen auf Nutztierherden. Dazu werde entweder ein Wildhüter aufgeboten, erläutert der Bündner Bauernverband, oder der Tierhalter darf beim nächsten Angriff selbst schiessen, sofern er eine Jagdlizenz hat.

Quoten für den Abschuss

Frankreich sei wie die Schweiz Mitglied der Berner Konvention, die den Wolf schützt, gibt man in der Mitteilung zu bedenken. Das Konzept der Verteidigungsschüsse werde im Nachbarland erfolgreich in der Praxis angewandt und umgesetzt.

Teil davon sei auch eine vorgängig festgelegte Quote dafür, wie viele Wölfe pro Jahr geschossen werden dürfen. Gewilderte Tiere werden dem angerechnet. Mit einer Quote von 17 Prozent der geschätzten Population habe man 2021 102 Wölfe geschossen, im laufenden Jahr bis Anfang Oktober bei 2729 Anträgen bereits 130.

Risszahlen stabilisiert

Nach Angaben des Bündner Bauernverbands kann sich der Erfolg der französischen Methode sehen lassen: Die Anzahl Risse pro Jahr habe auf rund 11'000 Fälle stabilisiert werden können – obwohl die Wolfspopulation von 600 Wölfen im Jahr 2021 auf 1025 Tiere im Jahr 2022 angewachsen sei.

«Es ist durchaus angezeigt, zeitig mit dieser Herdenschutzmassnahme zu beginnen», findet der Verband. Dies, um auch in der Schweiz die Risszahlen zu stabilisieren oder sie sogar senken zu können.