Die Veterinärbehörden haben laut einer Mitteilung des Bundesrats bei einer Kuh die atypische Form von Boviner Spongiformer Enzephalopathie (BSE) – auch Rinderwahnsinn genannt – entdeckt. Im Unterschied zur klassischen Form könne die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten, heisst es in der Mitteilung.
Tierkörper verbrannt
Im Rahmen der routinemässigen BSE-Überwachung habe das untersuchende Labor bei einer zur Schlachtung angemeldeten zwölfjährigen Kuh im Kanton Graubünden BSE nachgewiesen. Die anschliessenden Analysen haben gemäss Mitteilung ergeben, dass es sich um einen atypischen Fall handelt.
Der Schlachttierkörper wurde fachgerecht entsorgt und verbrannt. Somit ist sichergestellt, dass kein Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt ist und keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen besteht.
Seuchenstatus der Schweiz ändert nicht
Im Unterschied zur klassischen BSE könne die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten. Seit dem 1. Dezember 1990 ist in der Schweiz die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer verboten.
Die klassische BSE wurde in der Schweiz erfolgreich bekämpft. Die Schweiz gilt seit 2015 international als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko, schreibt der Bundesrat. Dieser Status werde aktiv überwacht. Atypische Fälle wie der Aktuelle würden den internationalen Seuchenstatus der Schweiz nicht ändern.