Die in den Haaren der Schweizer Testpersonen gefundenen Pflanzenschutzmittel seien in neun von zehn Fällen in der einheimischen Landwirtschaft nicht zugelassen, schreibt der SBV in einer Medienmitteilung. Diese scheide damit als Quelle aus, die Belastung müsse aus Import-Waren stammen. Die Resultate der Haar-Analyse sprechen deshalb gemäss SBV für den Konsum von einheimischer Ware.