Das neue Agrarpaket, dass ab 2020 in Deutschland gelten soll, sorgt für Unzufriedenheit bei den Landwirten. Vor allem das Insektenschutzprogramm ist umstritten. Ziel des Programms wäre es das Insektensterben aufzuhalten.

Das Insektenschutzprogramm geht zu weit

Für die Bauern ist jedoch klar, dass die neuen Regelungen zu weit gehen. Das Agrarpaket sieht Reduktionen im Einsatz von Pestiziden vor. Ab 2021 sollen in Schutzgebieten Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide verboten werden. Besonders für Landwirte, die Flächen in betroffenen Gebieten bewirtschaften, befürchten grosse Ernteeinbussen und finden die neuen Auflagen schränkten zu stark ein. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) äussert in seiner Stellungnahme Kritik zu den neuen Massnahmen. Sie seien zu allgemein und zu wenig an die betroffenen Standorte angepasst. Als zentrales Problem wird ausserdem aufgeführt, dass die Bundesregierung die betroffenen Verbände nicht angehört würden. 

Die Landwirte wollen gehört werden

Diese fehlende Kooperation wird auch von den Landwirten stark kritisiert. Sie fühlen sich übergangen und zu Unrecht an den Pranger gestellt. Deshalb ist für den 22. Oktober eine Demonstration in Bonn angekündigt. Nach niederländischem Vorbild ist ein Traktorkonvoi geplant. Gleichzeitig soll es auch regionale Kundgebungen geben. Die Organisatoren wollen in der Bevölkerung Aufmerksamkeit für ihre Anliegen erreichen. Geplant wird die Aktion von einer Facebook-Gruppe, die nach knapp einer Woche bereits über 12000 Mitglieder aus ganz Deutschland hat. Unabhängig von der geplanten Aktion am 22. Oktober wird der Rheinische Landwirtschaftsverband bereits am 14. Oktober eine Kundgebung in Bonn durchführen.

 

Umstrittene Punkte im neuen deutschen Insektenschutzprogramm

  • Ein komplettes Verbot für die Anwendung von Glyphosat spätestens 31.12.2023.
  • Verstärkung der Anwendungsregelungen von Pflanzenschutzmitteln bis 2021, um sicherzustellen, dem Schutz von Nicht-Zielorganismen, der biologischen Vielfalt und des Ökosystems wirksam Rechnung getragen wird.
  • Ein Mindestabstand von 10 Metern zu Gewässern muss bei Ausbringung von Pflanzenschutzmittel eingehalten werden, ein Abstand von fünf Metern, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.
  • Verbot der Anwendung von Herbiziden sowie biodiversitätsschädigenden Insektiziden in FFH-Gebieten (Flora- und Fauna-Habitat), Naturschutzgebieten, Nationalparks, gesetzlich geschützten Biotopen und Vogelschutzgebieten mit Bedeutung für den Insektenschutz.
  • Bundesweite Reduktion der erlaubten Ausbringungsmengen von Düngern, insbesondere Stickstoff.
  • Vergrösserung des Mindestabstands zu Gewässern für die Düngerausbringung.

Das Aktionsprogramm Insektenschutz finden Sie hier.