Landauf, landab laufen die Bewässerungssysteme – nicht nur, um Kulturen für die Lebensmittelproduktion zu erhalten, sondern auch auf Golfplätzen und Fussballrasen. Von der verdorrten Wiese, mit Sorgen um den Futterzukauf im Nacken und dem wochenlangen Stress der Bewässerung in den Knochen, geht der Blick neidisch auf das Grün, das scheinbar zur Fütterung von Rasenmähern dient.
Die Frage nach der Prioritätensetzung bei der Bewilligung von Wassernutzungen liegt nahe. Dies insbesondere im Fall von Oberflächengewässern anstelle teuren Netzwassers.
Die Kantone entscheiden und setzen Prioritäten
«Die Wassernutzung ist in kantonaler Hoheit», stellt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf Anfrage fest. Es seien die Kantone, die entscheiden, welche Gewässer während Trockenperioden von wem in welchem Ausmass genutzt werden dürfen. Vonseiten des Bundes gibt es an die Adresse der Kantone die Empfehlung eines vorausschauenden Managements von Wasserressourcen.
Zur Prioritätensetzung heisst es in den Empfehlungen des Bundes, eine fixe Priorisierung in Ausnahmesituationen sei nicht möglich. Es brauche immer eine Abwägung der verschiedenen Interessen in der Situation, zumal sich die Bedürfnisse konstant änderten – z. B. in Abhängigkeit vom Stand landwirtschaftlicher Kulturen.
«Der Einbezug von Akteuren und Betroffenen ist sowohl bei vorbereitenden Massnahmen als auch zur Lösungsfindung in Ausnahmesituationen wichtig und trägt massgeblich zur Akzeptanz bei», so der Expertenbericht im Auftrag des Bafu.
Und wie ist es mit Hydranten? Auch hier liege der Entscheid beim Kanton oder in der Regel bei der Gemeinde. «Die Hydranten werden durch die Netze der Wasserversorgungen gespeist, die in der Regel nicht auf kurzfristige grosse Entnahmen zur Bewässerung ausgelegt sind», so das Bafu.
Kantonale Brauchwasserplanungen würden dazu dienen, den Wasserbedarf während der Trockenperioden auf die verschiedenen Nutzungen abzustimmen. Ausserdem verfügten verschiedene Kantone über allgemeine Wasserstrategien oder Wasserressourcenplanungen.
Es drohen bis zu 20 000 Franken hohe Bussen
Aus ökologischen Gründen müssen Restwassermengen bei der Entnahme aus Gewässern eingehalten werden. Das Gewässerschutzgesetz erlaubt es den Kantonen, in Notsituationen für befristete Entnahmen – insbesondere zur Trinkwasserversorgung, für Löschzwecke oder zur landwirtschaftlichen Bewässerung – die Restwassermengen tiefer anzusetzen.
Sie einzuhalten ist generell die Pflicht desjenigen, der Wasser entnimmt: «Der Inhaber einer Wasserentnahme ist verpflichtet, die Einhaltung der festgelegten Dotierwassermenge durch Messungen nachzuweisen», so das Bafu. In einigen Kantonen würden zu diesem Zweck an kritischen Gewässerabschnitten Pegel angebracht, die die aktuelle Wassermenge sichtbar machen. Eine Markierung zeigt dabei, wie viel Wasser das Gewässer mindestens führen muss – nur die darüber hinausgehende Menge darf entnommen werden.
Der Vollzug liege wiederum bei den Kantonen. «Je nach Kanton können auch die Gemeinden Vollzugsaufgaben übernehmen», schreibt das Bundesamt. Eine einfache Antwort gibt es hingegen auf die Frage, welche Strafen drohen, wenn ohne Bewilligung oder zu viel Wasser entnommen wird: «Gemäss Art. 71 Gewässerschutzgesetz können Übertretungen mit Bussen bis zu 20 000 Franken bestraft werden.»
«Symbolischer Beitrag jedes Individuums»
Zum Schutz der Trinkwasserversorgung oder der Gewässerlebensräume können die zuständigen kommunalen oder kantonalen Behörden Wassernutzungen und -entnahmen empfehlen, einschränken oder vorübergehend verbieten.
Dazu gehören z. B. Verbote für das Füllen von Swimmingpools. Im Expertenbericht des Bundes stellen die Autoren fest, dass Nutzungseinschränkungen besser akzeptiert werden, wenn verschiedene Nutzungen betroffen sind und nicht nur ein einzelner Sektor die gesamten Kosten tragen muss.
«Gerade bei Wassersparaufrufen an die Bevölkerung stehen oftmals nicht mengenmässige Einsparungen im Vordergrund, sondern der symbolische Beitrag jedes Individuums zum Umgang in der Ausnahmesituation.» Die psychologische Wirkung saftig grüner Vorgärten scheint bekannt zu sein.
Nationale Strategie zum Wassermanagement Ende 2027
Auch wenn es in gewissen Regionen gefühlt zuletzt zu Beginn des Frühlings richtig geregnet hat: Die Schweiz verfügt laut Bafu weiterhin im Allgemeinen über grosse Wasserressourcen. Da mit dem Klimawandel aber weniger Schmelzwasser anfällt, führen Gewässer im Sommer tendenziell weniger Wasser.
Diese Prognose bewahrheitet sich 2026. Tiefe Pegel führen schnell zu Nutzungskonflikten. «Entscheidend wird deshalb sein, die verfügbaren Wasserressourcen künftig noch besser abzustimmen und nachhaltig zu bewirtschaften», ist das Bafu überzeugt.
Dazu erarbeite der Bund eine nationale Wassermanagement-Strategie, über die der Bundesrat voraussichtlich Ende 2027 entscheiden werde. Gleichzeitig arbeitet das Bafu daran, die Datengrundlagen zur Wassernutzung zu verbessern. Dazu gebe es Projekte zur Erhebung von Wassernutzungsdaten und zur besseren Beurteilung von Wasserbedarf und Wasserverfügbarkeit.
«Ziel ist es, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und die verfügbaren Wasserressourcen auch in Trockenperioden nachhaltig zu bewirtschaften.»
Wer hilft weiter, wenn neu bewässert werden soll?
Kurzfristig dürfte die aktuelle Dürre den einen oder anderen neu ans Bewässern denken lassen. Konkrete Informationen zum Vorgehen und den Möglichkeiten im Bereich Bewässerung können gemäss Bafu die zuständigen kantonalen oder kommunalen Fachstellen erteilen. Für die Planung und Realisierung subventionierter Bewässerungsprojekte in der ganzen Schweiz hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vor zwei Jahren einen Leitfaden erstellen lassen.

