Im Jahr 2021 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für gewisse Wirkstoffe neue Ausverkaufs- und Aufbrauchsfristen festgelegt (Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln vom 17. Mai 2021), darunter Epoxiconazole, Thiophanate-methyl und Mancozeb mit Ausverkaufsfristen bis zum 30. September 2021 und Aufbrauchsfristen bis zum 31. Oktober, 31. Dezember 2021 und 4. Januar 2022. Von dieser Verordnung waren auch Produkte des Pflanzenschutzmittelherstellers Stähler Suisse SA betroffen: Ombral, Valbon, Fantic M WG und Cercobin. 

Verfügung sei zu kurzfristig

Dieser gibt an, die Verfügung sei kurzfristig und willkürlich festgelegt worden: «So sind Aufbrauchsfristen in den Wintermonaten unnütz für die Schweizer Landwirtschaft, da der Pflanzenschutz in dieser Zeit aus verschiedenen Gründen ruht», so in einer Medienmitteilung. Weiter heisst es: Auch der vorgelagerte Agrarhandel hätte keine Möglichkeit, gelagerte Pflanzenschutzmittel bei Kunden zu platzieren und würde mit den von den Behörden festgelegten Fristen massive Abschreibungen auf Pflanzenschutzmittel machen müssen. 

Neue Fristen festgelegt

Stähler Suisse SA legte aufgrunddessen Beschwerde ein und behielt nun vor dem Verwaltungsgericht recht. Somit dürfen die genannten Pflanzenschutzmittel noch für die Saison 2022 aufgebraucht werden und Landwirt(innen) und Handel können Produkte gezielt abverkaufen. Die Ausverkaufsfrist ist neu auf den 30. Juni 2022, die Aufbrauchsfrist auf den 31. August 2022 festgelegt worden.