Die Bio-Suisse-Richtlinien erlauben nach einem früheren DV-Entscheid die Rückverdünnung des Apfelsaftkonzentrats nur zur Herstellung von Schorle. Doch die Lage verschärft sich: Angesichts der ­zunehmenden Bio-Mostobstproduktion sind die Konzentrat-Lager voll und 2021 wurde ein Rückhalt auf Bio-Mostobst eingeführt (2022 wieder aufge­hoben). [REL 1] Verschiedene Mitgliederorganisationen stellten deshalb den Antrag,…

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