Die Herbizid-Behandlung in Winterkulturen wie zum Beispiel Getreide ist im Kanton Bern bis am 15. November 2022 ohne Sonderbewilligung möglich, wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons (WEU) auf ihrer Website mitteilt.

Mehrere Sonderbewilligungen

Wegen der warmen Witterung und dem damit verbundenen Pflanzenwachstum und mehreren Anfragen für Sonderbewilligungen habe die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern entschieden, eine Herbizid-Behandlung für die Winterkulturen bis am 15. November 2022 freizugeben. Weiter gelte ab 2023 das Winterbehandlungsverbot erst ab dem 15. November.

Dies sind laut WEU die Bedingungen für die Behandlung:

  • Die Witterungsbedingungen und der Unkrautdruck müssen erfüllt sein, dass eine Behandlung gerechtfertigt ist.
  • Ist mit einem hohen Abschwemmungsrisiko zu rechnen (z. B. stärkere Niederschläge kurz nach der Applikation), so darf das Herbizid nicht appliziert werden.
  • Es müssen wüchsige Bedingungen herrschen.
  • Die Produkt-Auflagen wie z. B. die Gewässerabstände und Dosierungen sind zwingend einzuhalten.
  • Die Freigabe gilt nur für den Kanton Bern.

Gibt es Verlängerungen in den anderen Kantonen?

Zürich: Der Kanton Zürich hat eine regionale Sonderbewilligung für Raps gegen Erdflohlarven ausgesprochen. Demnach dürfen Erdflohlarven bis zum 5. November behandelt werden. Für eine Verlängerung bei den Herbiziden hat sich der Kanton dagegen entschieden, wie Markus Hochstrasser von der kantonalen Pflanzenschutzfachstelle Zürich mitteilt.

Basel-Land: Im Kanton Basel-Land werden Bewilligungen ebenfalls bis zum 15. November genehmigt, so Eleonor Fiechter, Leitung Pflanzenschutzdienst beim Kanton Basel-Landschaft, zur BauernZeitung. Jedoch seien die Anträge beim Kanton als Sonderbewilligungen zu beantragen.

Luzern: Im Kanton Luzern werde gemäss Barbara Wälchli vom Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Landwirtschaft (BBNZ) keine generelle Sonderbewilligung für die Herbizidbehandlung in Winterkulturen ausgestellt. «Die meisten haben die idealen Bedingungen der letzten Woche ausgenutzt.» Die Flächen, welche die Landwirte im Herbst behandeln wollten, wurden bereits behandelt und die Nachfrage sei deshalb für eine Behandlung im November nicht vorhanden, sagt sie.

Zug: Der Kanton Zug habe als kleiner Kanton wenig Weizen und werde gemäss Raymund Gmünder vom Kantonalen Pflanzenschutzdienst Zug nur allfällige Sonderbewilligungs-Anfragen individuell bearbeiten, aber keine regionale Sonderbewilligung wie der Kanton Bern erteilen.

Schwyz: Gleiches gilt im Kanton Schwyz, welcher sich an die rechtlichen Grundlagen halte, welche diese Praxis erst ab nächstem Jahr vorsehe. 

Solothurn: Im Kanton Solothurn werden die Anfragen wie gewohnt bearbeitet und Sonderbewilligungen ausgestellt. Eine allgemeine Sonderbewilligung zu erteilen wie im Kanton Bern, sei gemäss Gaetano Mori, Leiter Pflanzenschutzdienst Solothurn, vorerst nicht vorgesehen.

Aargau: Der Kanton Aargau würde gemäss Andi Distel, Leiter Pflanzenschutzdienst Kanton Aargau, Einzelbewilligungen für die Ausbringung von Herbiziden, voraussichtlich bis maximal zum 15. November erteilen.

Ab dem 1. November können in den weiteren Kantonen wie Thurgau, Jura und Freiburg ebenfalls nur Einzelbewilligungen für die Ausbringung von Herbiziden beantragt werden. Der Kanton Jura erteile bei Bedarf sogar Einzelzulassungen für Insektizide in Raps.Voraussetzung auch hier sind gute Witterungsbedingungen.