Auch wenn viele EU-Staaten der Verlängerung nicht zugestimmt haben, war doch die Kommission nach eigenen Angaben rechtlich dazu verpflichtet, die Zulassung zu verlängern. Die zusätzliche Zeit werde be­nötigt, damit die zuständige EU-Behörde alle notwendigen In­formationen prüfen und die Sicherheit des Mittels rechtssicher einschätzen könne. Dann soll eine langfristige Entscheidung bezüglich Glyphosat getroffen werden. 

Glyphosat wurde 2015 durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft. Letzte Überprüfungen beurteilten es in der Schweiz und in Europa weiterhin als nicht krebserregend, reproduktionsschädigend und fruchtschädigend. Bei einem Verbot des Herbizids ist davon auszugehen, dass das schweizerische Chemikalienrecht dem der EU angepasst wird.