Der Boden ist ein zu schonendes Gut, diese Erkenntnis setzt sich auch beim Bauen immer mehr durch und wird mit Vorschriften durchgesetzt. Nun haben die Umweltfachstellen der Zentralschweizer Kantone ein Merkblatt «Umgang mit Boden beim Planen und Bauen» aus dem Jahr 2007 aktualisiert und dem technischen Fortschritt angepasst, wie sie in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben.
Wenig umlagern
Ziel ist, dass der Boden auch während Bauprojekten möglichst geschont und nur minimal beansprucht wird. Jede unnötige Umlagerung von Boden sei nicht nur mit Kosten verbunden, sondern könne auch die Bodenfruchtbarkeit mindern. Das Merkblatt führt durch die verschiedenen Schritte des Bauprozesses und veranschaulicht die jeweils erforderlichen Massnahmen. So wird auch detailliert aufgezeigt, wie die Verwertungseignung von Bodenmaterial nach den neuen Vorgaben beurteilt werden muss.
Die Informationen basieren auf den in den letzten Jahren ebenfalls aktualisierten Vollzugshilfen des Bundesamts für Umwelt. Sie richten sich in erster Linie an Fachpersonen, die Arbeiten planen, begleiten und durchführen, welche den Boden betreffen. Somit auch häufig Bäuerinnen und Bauern. Das 13-seitige Merkblatt listet Grundsätze zum Umgang mit dem Boden. Dazu gehört, dass Böden möglichst nur in trockenem Zustand bearbeitet werden sollten. Je schwerer die Baumaschinen, umso trockener muss der Boden sein; allenfalls sind Pisten zu verlegen. Viele Kantone würden zur Beurteilung permanente Tensiometer-Messstationen betreiben, um die Bodenfeuchte zu beurteilen.
Altlasten und Neophyten
Definiert werden auch der Bodenaufbau mit dem besonders fruchtbaren A-Horizont und die Pflicht der Bauherren, den Ausgangszustand des Bodens zu erheben. Dazu gehören auch allfällige Altlasten mit Schadstoffen oder biologische Belastung, beispielsweise mit Neophyten. Wiederverwertbarer Boden ist sachgerecht umzulagern. Beim Wiederauftrag von Boden habe das schichtweise mit einem seitlich stehenden Raupenbagger zu erfolgen, ohne aktive Verdichtung.
Das Zentralschweizer Merkblatt zeigt auch Vollzugsgrundsätze auf, die sich je nach Kanton unterscheiden können. Gelistet werden ferner Kartengrundlagen zu den Böden und Informationsquellen in der Zentralschweiz.
Das Merkblatt «Umgag mit Boden beim Planen und Bauen» finden Sie hier.