Der aktuelle Trend auf Instagram: Selfies im Rapsfeld. Verständlich - wer kann der Blütenpracht schon widerstehen? Unter dem Hashtag Rapsfeld auf Instagram findet man mittlerweile ungefähr 159 000 Beiträge. Doch die Selfies sind nicht ganz ohne, wenn dabei die Kultur zu schaden kommt. So rief die Web-Plattform von Agrarheute dazu auf, zu den Feldern sorge zu tragen. Es seien zum Teil besorgniserregende Bilder zu finden - wo InstagrammerInnen samt Pferden oder Motorrädern mitten im Feld stünden. Für Aufmerksamkeit und Kritik sorgt auch die Instagrammerin, die sich gleich ein ganzes Oberteil aus Rapsblüten gebastelt hat.

Für schützenswerte Kulturen gilt ein Betretungsverbot

Doch wie sieht die ganze Sache rechtlich aus?

In Deutschland gälte im Prinzip ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Dennoch seien Felder, Wiesen und Weiden tabu, wenn sie in einer Nutzung sind, so ist in einem weiteren Artikel von Agrarheute nachzulesen.

In der Schweiz ist es ähnlich. Es gibt laut einem Merkblatt des Kantons Aargau keine konkrete rechtliche Grundlage zum Erlass eines Verbots zum Betreten von Wiesen und Äckern. Ein Betretungsverbot gelte aber, wenn ein schutzwürdiges Interesse angezeigt ist, das heisst, Kulturen beschädigt werden. Wenn Schädigungen ausgeschlossen sind, zum Beispiel bei tief gefrorenem Boden oder frisch gemähten Wiesen, könne das Betreten und Begehen von Wiese und Acker nicht verboten werden.

Auch Lavendel und Tulpen sind beliebte Fotomotive

Nicht nur blühender Raps ist bei Hobby-Fotografen und -Fotografinnen beliebt. Auch bei Sonnenblumen- und Weizenfeldern ist der Reiz gross. Wie Agrarheute weiter berichtet, würden in den Niederlanden Tulpenfelder und in Frankreich Lavendelfelder oft von ungebetenen Gästen besucht.