In der Vergangenheit hatten Rumänien und Litauen wiederholt Notfallzulassungen erteilt, um die Verwendung der drei Pestizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zu erteilen, schreibt die Europäische Kommission. Die Substanzen wurden von der EFSA als schädlich für Bienen und andere Bestäuber eingestuft, deshalb seien Notfallzulassungen nicht gerechtfertigt, entschied die Behörde am 3. Februar 2020.