In bestimmten Fällen kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch auf Nichtmitglieder ausdehnen. Es geht dabei um Massnahmen zur Qualitätsverbesserung, Absatzföderung oder für die Anpassung an den Markt.

Antrag auf weitere drei Jahre

Einen entsprechenden Antrag hat auch die Branchenorganisation Schweizer Reben und Weine (BSRW) gestellt, wie der Bundesrat mitteilt. Das Begehren wurde nun in im Schweizerischen Handelsblatt veröffentlich und umfasst die Weiterführung der bestehenden Ausdehnung für die Dauer von drei Jahren.

Stellungnahmen bis September möglich

Die Publikation diene dazu, die Nichtmitglieder der BSRW über den Antrag zu informieren, heisst es weiter. Interessierte könnten sich bis zum 3. September 2022 schriftlich dazu äussern. Anschliessend werde der Bundesrat entscheiden, «ob und allenfalls wieweit er dem Begehren entsprechen wird». Bedingung dafür sei unter anderem, dass die Nichtbeteiligung einzelner Unternehmen an den Selbsthilfemassnahmen diese gefährden würde.

Stellungnahmen können an das Bundesamt für Landwirtschaft eingereicht werden: Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzliche Produkte, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern