Bei der phytosanitarischen Überwachung der Reben seien in diesem Jahr über 50 Hektar Weinbaugebiet auf dem gesamten Kantonsgebiet untersucht worden. Es wurden dabei vom Weinbauamt und den professionellen Winzern 286 symptomatische Proben aus 125 Katasterparzellen, verteilt auf 28 Weinbaugemeinden, entnommen und analysiert.

Der Vektor mit bekämpft werden

Die Forschungsanstalt Agroscope habe die Goldgelbe Vergilbung bei 38 Pflanzen aus einer Parzelle in Port-Valais und bei zwei Rebstöcken in der Gemeinde Ardon in zwei aneinandergrenzenden Parzellen nachgewiesen. Für beide Gemeinden wurden die Umkreise zur obligatorischen Bekämpfung des Vektorinsekts der Krankheit festgelegt.

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Die Goldgelbe Vergilbung kann entweder von Rebe zu Rebe oder durch die amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) übertragen werden. (Bild Agroscope)

Insektizid-Behandlung 2021

Alle Eigentümer und Bewirtschafter von Rebbergen in diesem Umkreis sind angehalten, im kommenden Jahr Insektizidbehandlungen gemäss den Vorgaben der Dienststelle für Landwirtschaft durchzuführen. Zudem werden beide Gemeinden plus die Gemeinde Vétroz bis auf weiteres für «geregelte Gemeinden» erklärt. Das bedeutet zudem, dass in diesen Gemeinden jegliches Entfernen von Pflanzenmaterial der Rebe verboten ist, ausser unter amtlicher Überwachung.

 

Die Symptome sind unspezifisch

Die Goldgelbe Vergilbung (GGV) äussert sich durch nach unten gerollte, verfärbte Blätter, keine oder verwelkte Blüten oder Trauben und ein fehlendes Verholzen der Triebe. Dieselben Symptome ruft auch die Schwarzholzkrankheit hervor. Wenn alle drei Anzeichen an einer Rebe auftreten, muss eine genetische Analyse den Erreger identifizieren.

Die Rebzikade selbst richtet keinen Schaden an und muss daher nur bekämpft werden, wenn GGV in derselben Region vorkommt. Dort ist die Bekämpfung mit Insektizid obligatorisch, denn GGV kann nur in Schach gehalten werden, wenn die Rebzikade kontrolliert und überwacht wird.

 

Vollständiges Absterben als Folge

Die Goldgelbe Vergilbung wird durch Mikroorganismen (Phytoplasmen) verursacht und führt zum vollständigen Absterben der befallenen Rebstöcke. Diese Krankheit ist laut Angaben des Kantons die schlimmste Gelbverfärbung der Rebe, da sie sich sehr schnell im ganzen Weinberg ausbreiten kann und es keine kurative Behandlung gibt.

Die Goldgelbe Vergilbung gehört zu den Quarantänekrankheiten und ist gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes meldepflichtig. Die Krankheit ist seit 2004 in der Schweiz nachgewiesen. Der letzte Fall von Goldgelber Vergilbung im Wallis sei 2016 in Fully entdeckt worden, schreibt der Kanton Wallis.