Betroffen vom Freiland-Verbot sind die Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Nach Evaluation des neuesten Berichtes der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu möglichen Risiken für Bienen komme das BLW zum Schluss, dass die Verwendung auf das Gewächshaus eingeschränkt werden müsse, heisst es auf der Website des Bundesamtes. Behandelte Kulturen müssen bis zur Ernte im Gewächshaus bleiben.

lid