646 öffentliche Märkte auf 46 Plätzen werden im laufenden Jahr 2024 stattfinden, überwacht von der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft Proviande, welche die Einschätzung der Tiere auf den Plätzen mittels einer neutralen Marktkommission vornimmt. Die Märkte sind ein sehr wichtiges Instrument in der Preisbildung der Schlachttiere.

Angebot und Nachfrage

In durchschnittlichen Jahren werden rund 60 000 Rinder über diesen Kanal vermarktet. Hierbei zeigt sich einerseits das wöchentliche Angebot, aber andererseits auch die Nachfrage nach Kühen, Muni oder Rindern, je nachdem wie die Schatzung der Tiere überboten wird. Im vergangenen Jahr erzielten die Kühe im Kanton Bern im Durchschnitt eine Überbietung von rund 200 Franken.

Alle Beteiligten sind wichtig

Damit auf den Plätzen ein reger Handel in Gang kommt, sind alle Beteiligten wichtig. Zudem braucht es eine genügend grosse Anzahl Kühe auf dem jeweiligen Platz, damit es sich für den Handel überhaupt lohnt, diesen anzufahren. Ausserdem ist die Qualität der Tiere auf den jeweiligen Plätzen sehr unterschiedlich, je nachdem in welchem Zuchtgebiet der Markt stattfindet. An den öffentlichen Märkten werden aber nicht nur Schlachttiere gehandelt. Nur rund die Hälfte der Tiere geht ab Platz direkt in den Schlachthof. Gerade bei mageren Kühen lohnt sich die Weitermast. So kosteten letzte Woche auf den Berner Plätzen die 1X-Kühe im Schnitt 2256 Franken und wogen 650 kg. Als T+ sind sie rund 30 kg schwerer und kosten dann gut 1000 Franken mehr.

 

Fehlerhafter Titel in der Printausgabe

In der BauernZeitung vom 1. März 2024 wurde dieser Artikel mit einem fehlerhaften Titel veröffentlicht. Die Überschrift «Der Kanton Bern sperrt die Viehändler aus» sowie einzelne Abschnitte des Textes waren fehlerhaft. Der Berner Bauernverband (BEBV) stellt in einem Korrigendum klar, es gebe im Kanton keinerlei Bestrebungen, den Viehhandel auf den öffentlichen Märkten auszusperren. Vielmehr sei ab dem 11. März 2024 eine bessere Kennzeichnung der neutralen Zone bei der Klassifizierung der Tiere gemäss den Weisungen von Proviande vorgesehen. Dies geschehe im Rahmen der regelmässigen Prüfung und Anpassung der Abläufe auf den Schlachtviehmärkten und betreffe nicht alle Märkte.

«Es handelt sich also um keine Neuerung, die geltenden Weisungen werden nur anders umgesetzt – wo möglich und notwendig», so der BEBV. Das Ziel der Anpassungen sei genügend Platz für die Experten zum Einschätzen der Tiere. Im Sinne einer transparenten Kommunikation habe man die Teilnehmenden vorgängig per Post informiert (Versand am 28. Februar, per B-Post).