Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband sieht vor allem für die Berufsfischer ein Problem. Zum Kormoran besteht ebenfalls ein Konzept wie für Wolf, Luchs und Bär, in welchem die Anzahl Brutpaare geregelt sind. "Dieses Konzept hat man einfach sang- und klanglos fallen lassen", sagt er.

Der Kormoran ist ebenfalls ein Thema bei der bevorstehenden Teilrevision des Jagdgesetzes. Auch deshalb hat sich Martin Baumann vom BAFU eingehend mit diesem Wildtier beschäftigt. Es handelt sich beim Kormoran um eine jagdbare Art, das heisst die Kompetenz für die Regulation des Kormorans liegt bei den Kantonen.

Ein Problem gibt es aber dadurch, dass über 90 Prozent der rund 2'000 Kormoran-Brutpaare in eidgenössischen Schutzgebieten brüten, wo die Jagd verboten ist. Eingriffe in diesen Schutzgebieten sind grundsätzlich möglich, allerdings bedarf es dazu genauer Angaben der Kantonen zum Schaden, den die Kormorane in der Berufsfischerei verursacht haben.

"Noch haben die Kantone den entsprechenden Nachweis nicht dokumentiert und erbracht", sagt Baumann. Und ein anderes Problem macht ihm ebenfalls Sorgen. "Noch immer kippen die Berufsfischer in der Westschweiz ihre Fischabfälle auf den Seen aus, was die dortigen Kormorane anlockt und füttert. Es wäre wünschenswert, wenn dieser hausgemachte Teil des Problems mit dem Kormoran der Vergangenheit angehören würde, so wie es die Nordschweiz vormacht ", sagt er.

lid

Das Dossier Nr. 484 vom 07. Dezember 2017 ist eine Serie mit Artikeln über Wildtiere in der Schweiz.