Der invasive Neophyt breitet sich sehr schnell aus, vor allem über Bodenbearbeitungs- und Erntegeräte. Einmal eingeschleppt, sei Erdmandelgras kaum mehr bekämpfbar, heisst es in einem Schreiben der Konferenz der kantonalen Pflanzenschutzdienste. Erstmals wurde Erdmandelgras schon vor 30 Jahren in der Schweiz nachgewiesen, verbreitete sich dann im Tessin, der Ost- und Westschweiz, und nun vermehrt auch in unserer Region. Die Pflanze ist allerdings, im Gegensatz zu anderen wie Ambrosia oder Springkraut, nicht als verbotene Pflanze aufgeführt. Und seitens Bund gebe es trotz zunehmenden Problemen mit Erdmandelgras im Ackerbau auch keine Bereitschaft, das Unkraut in der Pflanzenschutzverordnung aufzuführen. In einem Brief teilte das Bundesamt für Landwirtschaft im Dezember 2017 den Kantonen mit, weil Erdmandelgras nicht als «gemeingefährlich» gelte, bestehe auch keine bundesweite Melde- und Bekämpfungspflicht. Es sei den Kantonen überlassen, bei Bedarf eine solche einzuführen und die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Derzeit erarbeiten die kantonalen Pflanzenschutzdienste Richtlinien für die Bekämpfung.  Geschaffen werden drei Zonen, das Schutzgebiet, wo die Einschleppung verhindert werden soll, Einzelherdzonen wo möglichst effektiv bekämpft werden soll, und Eindämmungszonen, wo wegen starker Verbreitung vor allem die Verschleppung verhindert werden soll.

js

Dieser Bericht ist aus der Printausgabe der BauernZeitung vom 4. Mai 2018. Lernen Sie die BauernZeitung jetzt 4 Wochen kostenlos kennen und gewinnen Sie einen Reisegutschein im Wert von 3000 Franken