In Uri besteht seit 1971 ein kantonales Gesetz über die Rindviehversicherung. Dieses verpflichtet alle Rindviehbesitzer, ihre Tiere bei einer der 20 öffentlich-rechtlichen Rindviehversicherungskassen gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Der Kanton steuert je nach Höhe der Prämien einen Beitrag von 5 bzw. 7.50 Franken pro versichertes Tier bei.
Der Regierungsrat will das Versicherungs-Obligatorium aufheben, weil es nicht mehr zeitgemäss sei. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaftsbetriebe seien im Mittel gering, heisst es in einem Bericht. Ein Vergleich unterschiedlicher Versicherungsmodelle zeige, dass ein durchschnittlicher Bauernbetrieb mit einem Verzicht finanziell gleich gut abschneide wie mit dem Versicherungsobligatorium.
Der Landrat hat heute mit 48 zu 9 Stimmen deutlich entschieden, den Versicherungszwang aufzuheben. Das letzte Wort hat indes das Urner Stimmvolk, welches gemäss Nachrichtenagentur SDA Ende September oder spätestens Ende November 2016 entscheiden wird.