Die Rechtskommission des Nationalrates hat sich im Mai 2015 dafür ausgesprochen, die Umsetzung Swissness-Vorlage aufzuschieben. Migros und Nestlé sehen das anders. In einem Brief an die Rechtskommission fordern sie, dass die Swissness-Bestimmungen wie geplant per Anfang 2017 umgesetzt werden, berichtet der „Schweizer Bauer“. Die Swissness-Vorlage schaffe Rechtssicherheit in Bezug auf die Verwendung des Schweizerkreuzes. Allerdings müssten die Verordnungen in gewissen Bereichen korrigiert werden. Unter anderem fordern Nestlé und Migros weniger Bürokratie, etwa wenn Rohstoffe mangels verfügbarer Qualität in der Schweiz aus dem Ausland importiert werden müssten.

Weiter sollen laut „Schweizer Bauer“ einzelne Rohstoffe, Zusatzstoffe und dergleichen, die nicht namensgebend für die wesentlichen Produkteigenschaften, nicht relevant und gewichtsmässig vernachlässigbar sind, im Rahmen einer sogenannten Bagatellklausel bei der Berechnung der Swissness vernachlässigt werden dürfen. Punkto Grenzzonen fordern Migros und Nestlé eine grosszügigere Regelung, als der Bundesrat vorgeschlagen hat.

lid