Bis 2018 müssen die Kantone die neuen Vorschriften betreffend Gewässerschutz umsetzen. Mit dem zusätzlichen Ausscheiden von Gewässerraum oder Korridor geht jedoch viel landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Der Verband Thurgauer Landwirtschaft hat mit Landwirten, politischen Vertretern und dem Amt für Umwelt des Kantons Thurgau eine Visualisierung der Gewässerräume vorgenommen.
Noch bleiben drei Jahre Zeit
Über das «Wie» der Umsetzung der neuen Vorschriften ringen die Kantone nach wie vor. Noch drei Jahre bleibt Zeit, Land entlang von Bächen, Flüssen oder Seen als Gewässerraum auszuscheiden. Ziel der Massnahme des nationalen Gewässerschutzes ist es, der natürlichen Funktion des Wassers, dem Hochwasserschutz und der Gewässernutzung Rechnung zu tragen.
Visualisierung vor Ort
Vor Ort zeigte Marco Baumann, Leiter Abteilung Wasserwirtschaft und Wasserbau vom Amt für Umwelt, anhand abgesteckter Markierungen, wie solche Korridore künftig aussehen werden. Die Breite des auszuscheidenden Gewässerraumes variiert, da sich diese nach derjenigen des Fliessgewässers richtet. So kann der auszuscheidende Korridor bis zu 45 Meter breit sein. Die Anwesenden staunten nicht schlecht, als sie die abgesteckten Korridore sahen: Alle waren vorher der Überzeugung, dass viel weniger Land ausgeschieden werde.
Amtsleiter hatte viele Fragen zu beantworten
Kein Wunder, musste Marco Baumann viele Fragen beantworten und auch mehrmals erklären, dass nicht er, sondern der Bund diese Gesetze erlassen  und das kantonale Amt für Umwelt die Ausführung zu bewerkstelligen hat. Die Interpretation der Gesetzgebung durch die kantonale Verwaltung wurde dementsprechend durch die Anwesenden verschiedentlich in Frage gestellt. Die Kommentare zu den dargestellten Szenarien reichten von «völlig unsinnig» bis hin zu «und in zehn Jahren wird wieder alles rückgängig gemacht, oder wie?».
 
Weitere Informationen zum Gewässerschutzgesetz sind im Internet unter www.vtgl.ch auf der Startseite zu finden. Daniel Thür, Verband Thurgauer Landwirtschaft