Die Zentralisierung der Forschungsanstalt Agroscope ist längst abgeblasen. Für den Bundesrat ist die Angelegenheit aber noch nicht ausgestanden. Das Parlament stärkt der landwirtschaftlichen Forschung mit mehreren Vorstössen den Rücken.

Mehr Eigenständigkeit

Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion aus dem Ständerat angenommen, die Agroscope mehr Eigenständigkeit geben will. Der Ständerat möchte den Bundesrat verpflichten, die dem Bundesamt für Landwirtschaft angegliederte Forschungsanstalt bis 2021 in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit umzuwandeln.

Das geht dem Nationalrat allerdings zu weit. Er hat die Motion so abgeändert, dass der Bundesrat eine Umwandlung vorerst nur prüfen muss. Dabei soll er auch die Auswirkungen auf Kosten und Leistungen von Agroscope abklären.

Mehrkosten befürchtet

Die Finanzkommission sei einer Auslagerung gegenüber kritisch eingestellt, sagte deren Sprecherin Ursula Schneider Schüttel (SP/FR). Ein Grund dafür ist, dass der Schritt zu Mehrkosten führen würde, ein anderer, dass Bundesrat und Parlament einen Teil ihres Einflusses verlieren würden.

Die Kommission hatte bei der Verwaltung einen Bericht bestellt, in dem verschiedene Varianten dargestellt werden. Eine davon beschränkt sich auf die Erweiterung des Agroscope-Rats, um die Vertretungen der landwirtschaftlichen Praxis, des Tier- und Umweltschutzes zu stärken. Dieses Anliegen ist in der abgeänderten Motion ebenfalls enthalten. Der Nationalrat nahm diese stillschweigend an. Der Vorstoss geht nun zurück an den Ständerat.

Für die Forschung verpflichten

Wenig Widerstand gab es auch gegen eine weitere Motion aus dem Ständerat, die eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verlangt. Heute steht dort: "Der Bund kann landwirtschaftliche Forschungsanstalten betreiben." Die Räte wollen die Bestimmung so ändern, dass der Bund künftig verpflichtet ist, landwirtschaftliche Forschungsanstalten zu betreiben.

Der Bundesrat sei nach geltendem Recht zwar verpflichtet, landwirtschaftliche Forschung in verschiedenen Landesgegenden zu betreiben, sagte Kommissionssprecher Leo Müller (CVP/LU). Das nütze aber nichts, solange der Bundesrat nicht verpflichtet sei, überhaupt landwirtschaftliche Forschung zu betreiben.

Kehrtwende des Bundesrats

Vor einem Jahr hatte der Bundesrat angekündigt, dass er die Zentralisierung von Agroscope in Posieux FR und Einsparungen von rund 20 Prozent des Budgets plant. Der Proteststurm, der daraufhin losbrach, bewog die Regierung im November zu einem Rückzieher. Agroscope soll künftig aus einem zentralen Forschungscampus, regionalen Forschungszentren und dezentralen Versuchsstationen bestehen.

Vor diesem Hintergrund hatte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin für die Ablehnung der Motionen geworben. Der Bundesrat sei bereits an der Arbeit. Eine Annahme habe keine Auswirkung, ausser dass sie zusätzlichen administrativen Aufwand verursache. Das Wirtschaftsdepartement WBF will bis Ende 2019 ein Detailkonzept vorlegen. Die Leitplanken hat das Parlament mit der Annahme verschiedener Vorstösse zu Agroscope gesetzt.

sda