Der Schutz von Landschaften soll künftig eingeschränkt werden können, wenn es um die Energieproduktion geht. Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) ist damit einverstanden. Zu viele Abstriche will sie allerdings nicht machen.

Die Kommission hat bei der Beratung der Energiestrategie den Schutz von Wasser- und Zugvogelreservaten sowie Biotopen von nationaler Bedeutung verstärkt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. In diesen Gebieten sollen keine Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien erstellt werden dürfen.

Auch die UREK möchte aber, dass die Energienutzung künftig wie der Landschaftsschutz als nationales Interesse gelten kann. Damit wäre vermehrt eine Interessenabwägung zwischen Schutz- und Produktionsinteressen möglich. Auf diesem Weg will der Bundesrat den Bau von Wasser- oder Windkraftanlagen erleichtern.

Die Kommission hat die Beratungen zum ersten Massnahmenpaket der neuen Energiestrategie noch nicht abgeschlossen. An ihrer letzten Sitzung hatte sie die Vorlage in einigen Punkten abgeschwächt. So beschloss sie, die Verbrauchsziele zu streichen. Der Nationalrat wird sich frühestens in der Sommersession mit der Energiestrategie befassen.

sda