Mit der im Jahr 2011 in Kraft getretenen Revision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes sind die Kantone verpflichtet, ihre Anstrengungen im Bereich Gewässerrevitalisierungen zu verstärken. Gesamtschweizerisch sollen in den nächsten 80 Jahren rund 4'000 km Gewässerstrecken revitalisiert werden. Im gleichen Zeitraum sollen im Kanton Schaffhausen rund 40 km Fliessgewässer aufgewertet werden.

Die vom Kanton eingereichte Revitalisierungsplanung sieht für die kommenden 20 Jahre 45 prioritäre Gewässerabschnitte mit einer Gesamtlänge von 13.8 km vor. Diese Abschnitte wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahmen verschiedener Verbände und der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission festgelegt. Festzuhalten ist, dass es sich dabei noch nicht um konkrete Bauprojekte handelt, sondern um Strecken, die sich unter Berücksichtigung von verschiedenen, teilweise vorgegebenen Kriterien prioritär für Gewässerrevitalisierungen eignen.

Aufgrund des revidierten Wasserwirtschaftgesetzes erhalten die Gemeinden zwischen 50 und 80 Prozent Kantonsbeiträge für umgesetzte Gewässerrevitalisierungen. Die Umsetzung der in der heute vorliegenden Planung verursacht in den nächsten 20 Jahren voraussichtliche Kosten von insgesamt 13,8 Mio. Franken resp. 690'0000 Franken pro Jahr.

BauZ