Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat am Dienstag einen 59-jährigen Mann aus Bern verurteilt, weil er im März 2018 widerrechtlich Saatkrähennester aus einem Baum entfernte, so berichten die SDA und «20 Minuten». Der Verurteilte will das Urteil ans Obergericht weiterziehen.

Einzelrichterin Andrea Gysi hatte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken verurteilt. Sie war zum Schluss gekommen, dass er die Saatkrähennester während der Schonzeit und ohne zuvor die Wildhut oder die zuständige städtische Stelle zu kontaktieren entfernt hatte. Die Schonzeit gilt laut der Vogelwarte Sempach vom 16. Februar bis zum 31. Juli.

Ein Zeuge und auch der Beschuldigte selber, erwiderten, dass sich an dem Tag keine Eier in den Nestern befunden hätten. Im Merkblatt der Stadt Bern stehe, dass Vergrämungsaktionen bei Bäumen auf öffentlichem Grund seien, verwies der Mann. Weiter führte der Mann ins Feld, dass die Schonzeit für die Saatkrähen lediglich für die Jagd gelte, nicht aber für Vergrämungsmassnahmen. Die Richterin ihrerseits erwiderte, dass in dem Merkblatt klar stehe, dass solche Vergrämunsaktionen vorgängig der Wildhut oder der zuständigen Stelle gemeldet werden müsse. Dies habe der Mann aber nicht gemacht.

jba