Das ist reine Schikane, hier fehlt jeglicher gesunder Menschenverstand», macht Martin Nussbaumer seinem Ärger Luft. Weil ein Durchgang im neuen Stall 1,30 Meter statt 1,20 Meter breit war, will das Amt für Landschaft und Natur (ALN) des Kantons Zürich dem Landwirt 4200  Franken Direktzahlungen streichen.


Der Fall beginnt im 2015: Weil der alte Anbindestall in die Jahre gekommen ist und den Tierschutzanforderungen nicht mehr genügt, wird auf dem 
Betrieb ein neuer Kuhstall mit 56 Liegeboxen gebaut.


Vermerk geht unter


Als ein Kontrolleur der zuständigen IP-Kontrollstelle Agrocontrol den Stall im August 2015 abnimmt, stellt er fest, dass in der Galtbucht der Übergang vom Fress- zum Liegebereich 10 cm zu breit ist. Beim Kreuzen zweier Tiere könnte das zum Problem werden. Der Fehler war während der Planung und dem Bau niemandem aufgefallen, auch nicht dem ALN, das die Pläne gutgeheissen hat.

Martin Nussbaumer und der Kontrolleur vereinbaren mündlich, dass Rohre angebracht werden, um die Breite auf den vorgegebenen Abstand von 1,20 Meter zu reduzieren. Die Verfehlung wird als Lappalie taxiert. Zu dieser Zeit hielten sich keine Tiere in der Galtbucht auf. Der Kontrolleur vergisst allerdings, einen entsprechenden Vermerk in den Dokumenten zu machen.

Nicht mehr verhältnismässig

Am 8. Dezember stehen das Veterinäramt und ein IP-Kontrolleur für eine unangemeldete Kontrolle im Stall. Zufälligerweise ist es der gleiche Kontrolleur wie beim letzten Mal. «Ich sagte den beiden, dass das Material nächste Woche geliefert würde», erzählt Martin Nussbaumer.


Das Veterinäramt gewährte am 8. Dezember 2015 eine Frist bis am 31. Januar 2016. Eine Woche später waren die Rohre montiert. Eine Nachkontrolle fand nie statt. Für Nussbaumer war der Fall damit abgeschlossen.

Dann folgt Ende November 2016, also ein Jahr nach dieser Kontrolle, die böse Überraschung. Nussbaumer erhält vom ALN ein Schreiben, dass ihm wegen Nichteinhalten der Stallmasse 4200 Franken Direktzahlungen gestrichen werden: 42 Kühe à je ein Strafpunkt mal 100 Franken. Dabei befanden sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht 42 Kühe in der besagten Galtbucht.


ALN spielt auf Zeit


Nussbaumer wendet sich sofort ans ALN. Dieses schiebt die Kugel weiter ans Veterinäramt. Lukas Keller, Chef der Abteilung Direktzahlungen beim ALN, verspricht, er werde den Fall an der nächsten Sitzung auf den Tisch bringen. Dann hört Nussbaumer nichts mehr, bis heute.


Weil die Einsprachefrist längst verstrichen wäre, hat Nussbaumer mit Unterstützung des Zürcher Bauernverbands (ZBV) Rekurs eingereicht. Im Schreiben fordert er, die angedrohte Kürzung ganz zu streichen «oder sonst nur die Beiträge für die drei Kühe, die zu dieser Zeit galt waren».

Das ALN will auf Anfrage  der BauernZeitung keine Stellung nehmen und verweist auf das laufende Verfahren.


«Sie finden immer etwas»


Martin Nussbaumer macht sich nicht allzu grosse Hoffnungen, dass die Kürzung aufgehoben wird. Für ihn hat der Rekurs Symbolcharakter: «Es kann doch nicht sein, dass sich nie jemand getraut hinzustehen, dass wir diesen Ämtern fast ohnmächtig ausgeliefert sind.» Er sei sich bewusst, dass er sich beim ALN keine Freunde mache. «Ich rechne damit, dass sie bei zukünftigen Kontrollen versuchen werden, mir eins reinzuhauen. Wenn sie wollen, finden sie immer irgendetwas.»

Für ihn ist klar: «Hier geht es nicht mehr um die Sache oder das Tierwohl. Hier geht es nur noch um meine Person.» 
Bei einer weiteren Beanstandung wäre Nussbaumer ein Wiederholungstäter. Das bedeutet, dass die Strafpunkte verdoppelt würden. Bei seinen 56 Kühen käme der Betrieb auf 112 Strafpunkte, was eine Streichung der gesamten Direktzahlungen zur Folge hätte.

Stefanie Giger