Die Herausforderung ist seit Jahren bekannt, das Thema komplex und Lösungen schwierig zu realisieren, auch wegen Zielkonflikten. Die Rede ist von den Ammoniakemissionen. Diese stammen zu zwei Dritteln aus der Landwirtschaft, im Kanton Luzern sei dieser Anteil wegen der intensiven Tierhaltung wesentlich höher. Die kritische Belastung liege für Wälder bei 10 bis 20 Kilo Stickstoff pro ha und Jahr, in der Region ergäben sich allerdings bei stark exponierten Waldrändern Frachten bis zu 90 Kilo. Das schreibt die Luzerner Regierung in der Antwort auf das Postulat von Monique Frey über Massnahmen gegen die Versauerung des Waldbodens wegen zu viel Ammoniak.

Tierabbau gefordert
Die grüne Kantonsrätin weist auf das "niederschmetternde Ergebnis" im Bericht von 2016 zum Massnahmenplan Luft, Teilplan Ammoniak hin. Die angestrebten Ziele zur Reduktion der Belastung könnten mit den heutigen Massnahmen nicht erreicht werden. Die Tierhaltung und die Hofdüngerverwertung müsse heute als nicht umweltverträglich oder nachhaltig bezeichnet werden, heisst es im Bericht. Die Unterzeichner fordern deshalb unter anderem eine Verfügung zur Reduktion des Viehbestandes und ein Obligatorium für die Gülledüngung mit Schleppschlauch, wo immer möglich. Die Regierung gibt zu, dass die seinerzeit im Massnahmenplan 2007 gesteckten Ziele zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft um 30 Prozent bis 2030 mit den laufenden Massnahmen nicht erreicht werden könnten. "Die Überarbeitung des Massnahmenplans ist deshalb eine Herausforderung." In der Tat seien 60 von 100 Waldstandorten im Kanton Luzern als kritisch oder teilweise kritisch bezüglich Versauerung zu beurteilen.

Tierwohl kompensiert
Die Landwirtschaft sei sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst, es bestünden aber Zielkonflikte zum Tierwohl. Die Massnahmen, die ab 2009 mit dem Ressourcenprojekt Stickstoff eingeführt wurden (Schleppschlaucheinsatz, reduzierte N-Bilanz oder Abdeckung von Güllelagern), seien mit den Bundesmassnahmen zur Steigerung des Tierwohls (BTS- und RAUS-Programme) wieder weitgehend ausgeglichen worden. Deshalb konnten die Emissionen in den letzten Jahren nur gering reduziert werden. Es sei aus Sicht der Landwirtschaft sozial auch nicht vertretbar, die Produktion inklusive Emissionen zu exportieren durch den Import von Lebensmitteln. Ein Stickstockverzicht stehe deshalb nicht im Fokus, sondern die Reduktion der Stickstoffverluste durch bessere Effizienz.

Schleppschlauch freiwillig
So fördere der Bund weiter den Einsatz des Schleppschlauches. Dessen Gebrauch durch den Kanton zu verfügen, lehnt die Regierung ab. Sie verweist auf die Auflage bei Baugesuchen für Tierhaltungen, wo eine Reduktion der Ammoniakemissionen um 20 Prozent verlangt wird. Bei der geplanten Überarbeitung des Teilplans Ammoniak sollen, zusammen mit der Branche, weitere Massnahmen geprüft werden. Die im Postulat verlangten Forderungen gingen aber zu weit oder lägen gar nicht in der Kompetenz des Kantons. Der Regierungsrat beantragt deshalb dessen Ablehnung.

js