In den Lohnverhandlungen mit Vertretern der kantonalen Bauernverbände und verschiedenen Behörden habe man sich schliesslich auf eine Erhöhung um 0,3 Prozent in den Lohnstufen 2-4 geeinigt, wie die Abla mitteilt. Der Richtlohn liegt dort neu bei 3'210 Franken.

Die übrigen Stufen wurden auf dem aktuellen Wert belassen, dort war es letztes Jahr zu einer Erhöhung um 0,5 Prozent gekommen.

Die Abla begrüsse auch in Zukunft eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitgeber-Vertretern und stelle mit Genugtuung fest, dass die unterschiedlichen Arbeitszeiten bei gleichem Lohn für Angestellte von Tierhaltungs- und Nicht-Tierhaltungsbetrieben, wie sie der neue Muster-Normalarbeitsvertrag vorschlägt und gegen die sich die Abla heftig gewehrt habe, auch für die Arbeitgeber ein nicht realisierbares Konstrukt und Ärgernis darstelle und man diesbezüglich noch einmal über die Bücher gehen werde, heisst es weiter.

lid