«Es kam leider auch schon vor, dass unsere Schafnetze auf hoffernen Weiden einfach zerschnitten wurden», erklärt Landwirt Urs Gwerder aus Schwyz. Seine Schafe weiden im Frühjahr und im Herbst nicht selten auf vom Betriebszentrum entfernten Parzellen oder auf Wiesen von anderen Bauern. 

«Solche Vorkommnisse führen zu einem unguten Gefühl. Warum machen Menschen das? Und was könnte passieren, wenn unsere Schafe ausbrechen und auf eine Hauptstrasse gelangen?», fragt sich der 43-jährige Schwyzer.

Weidezaungerät gestohlen

Ähnliches erlebte ein anderer Schafbauer im Schwyzer Talkessel. Kürzlich wurde er an einem Sonntagmorgen von einem Berufskollegen darauf aufmerksam gemacht, dass seine Weidezaunnetze auf einer hoffernen Parzelle am Boden liegen würden. 

Vor Ort musste der Schäfer feststellen, dass nicht nur das Weidenetz entlang der Hauptstrasse demontiert worden war, sondern auch sein leistungsstarkes und teures Solar-Weidezaungerät weg war. Da sich die Schafe auf einer frischen Weide mit viel Gras befanden, brachen diese glücklicherweise nicht aus.

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Tierhalter ist grundsätzlich verantwortlich

«Wir empfehlen bei solchen Vorkommnissen, die Polizei mit einzubeziehen», erklärt Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband. Grundsätzlich hafte der Tierhalter: «Dieser ist für seine Tiere verantwortlich. Darum muss er alles tun, damit diese nicht Dritten Schaden anrichten und auch die Tiere selbst zu Schaden kommen.» 

Konkret bedeutet das, sichere Zäune zu erstellen und die Zäune inklusive des Elektroimpulses regelmässig zu kontrollieren. Werde ein Zaun durch Dritte zerstört, beschädigt oder durch den Diebstahl des Viehhüters wirkungslos, sei die Anzeige bei der Polizei zwingend, auch wenn diese die Täterschaft allenfalls nicht finde.

Versicherung überprüfen

Da die Verursacher selten überführt werden können und die Anforderungen an den Entlastungsbeweis zudem hoch sind, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. 

In der Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaft ist die Tierhalterhaftpflicht enthalten. Mobile Elektrozaungeräte und auch Weidezaunnetze gehören gemäss Andreas Stucki von der Emmental Versicherung zum normalen Landwirtschaftsinventar. 

Werden diese gestohlen, sind sie versichert, sofern der Diebstahl des Landwirtschaftsinventars mitversichert wurde. Werden Zäune mutwillig beschädigt, seien diese bei der Emmental Versicherung durch die Zusatzversicherung InventarPlus gedeckt. Der Selbstbehalt bei Diebstahl- und InventarPlus-Schäden betrage 200 Franken, die Entschädigung erfolge zum Neuwert.