Mit insgesamt 470 Millionen Franken (270 Millionen für Anlagen mit weniger als 100 KW Leistung und 200 Millionen für grössere) stehe so viel Geld für die Förderung der Solarenergie zur Verfügung, wie noch nie, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung. Je nach Anlageleistung könne die Einmalvergütung des Bundes etwa 20 Prozent der Investitionskosten decken.

Anmeldung für die Förderung vereinfacht

Wer seine Solaranlage für die Einmalvergütung anmelden möchte, kann dies über das neue Kundenportal der Pronovo AG tun, ohne Formulare auf Papier ausfüllen und einschicken zu müssen. Hilfreich hierbei ist der Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren von Solaranlagen, herausgegeben von Energie Schweiz. 

Noch 2021 soll ausserdem das Tool EasyAdmin den administrativen Verkehr für Planer und Installateure «wesentlich erleichtern». 

Grundlagenstudien sind in Arbeit

Wer wissen will, wie viel des Photovoltaik-Potenzials in einer Gemeinde ausgenutzt ist, kann sich mit einer schweizweiten Karte der Stromproduktionsanlagen informieren.Auch im Bereich der Forschung tut sich etwas in Sachen Solarstrom: Gemäss dem BFE führen mehrere Bundesämter derzeit Grundlagenstudien zur Photovoltaik ausserhalb der Bauzonen durch – z. B. in der Landwirtschaft. 

Eine Bildungsoffensive soll dem Fachkräftemangel im Gebäudebereich entgegenwirken. 

 

7 Schritte zur Solaranlage

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie bei der Planung Ihrer Solaranlage vorgehen können: https://www.energieschweiz.ch/gebaeude/solaranlagen/

Wann sich eine Investition lohnt, erfahren Sie in diesem Interview.

 

Rechtliche Hürden werden abgebaut

Das BFE nennt verschiedene Vereinfachungen der rechtlichen Grundlagen: 

  • Im Zuge der nächsten Revision der Raumplanungsversordnung sollen Vereinfachungen der Baubewilligungen für Photovoltaik-Anlagen  auf Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzone und an Fassaden vorgeschlagen werden.
  • Per 1. Juli 2021 werde die Realisierung von Solaranlagen einfacher, günstiger und schneller, da die entsprechende Plangenehmigungspflicht aufgehoben werde. 
  • Per 1. Juli 2021 werde es für Berufsfachleute einfacher, eine beschränkte Installationsbewilligung zu bekommen. 
  • Per 1. Januar 2022 soll der Beglaubigungsprozess für den Herkunftsnachweis für Photovoltaikanlagen vereinfacht werden.
  • Per 1. Januar 2022 soll die Kosten-Verrechnung für «Anlagen-Contracting» beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) vereinfacht werden.