Landwirtschaftliche Arbeiten sind wetterabhängig und gerade in diesem Sommer sind die Landwirte darauf angewiesen, während einer Schönwetterphase möglichst viele Arbeiten zu erledigen. Teilweise sind sie deshalb bis spät in die Nacht oder am Wochenende tätig. Da stellt sich die Frage, ob dies zulässig ist. Es gilt das Vorsorgeprinzip Allgemein gilt in der Schweiz das Vorsorgeprinzip. Emissionen, wozu auch Lärm und…

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