Schon seit Monaten ist die Situation für die Bergbauernfamilie Koch aus Romoos LU nicht einfach: Ihr Hof liegt direkt über dem Hangsturzgebiet. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie seither nicht mehr im Wohnhaus übernachten. Doch die Tiere konnten im Stall bleiben.

Nun steht aber fest: «Die Tragsicherheit der Gebäude ist aufgrund von Nachsetzungen nicht mehr gewährleistet und weitere Rutschungen sind möglich», schreibt die Abteilung Naturgefahren des Kantons Luzern. «Deshalb muss die Liegenschaft aus Sicherheitsgründen geräumt werden.» Zusammen mit der betroffenen Familie und der Gemeinde Romoos sucht der Kanton Luzern nach einem neuen Hof.

Eine Million Kubik

Am 14. Dezember 2023 war es im Gebiet Bramboden in der Gemeinde Romoos zu einem grossen Hangrutsch gekommen. Auf einer Fläche von rund zehn Hektaren rutschen rund eine Million Kubikmeter ab. Personen und Tiere wurden aber keine verletzt.

Der Landwirtschaftsbetrieb Seebli, der direkt oberhalb der Rutschung liegt, befindet sich aber weiterhin in der Gefahrenzone. «Im persönlichen Gespräch mit der Familie vor Ort war es für mich sehr eindrücklich, die Betroffenheit zu spüren und das Ausmass des Hangrutsches zu sehen», wird Regierungspräsident Fabian Peter in der Medienmitteilung des Kantons zitiert. «Es braucht gute und schnelle Lösungen. Dafür setzt sich die Regierung gemeinsam mit der Gemeinde Romoos und den Fachleuten ein.»

Sofortmassnahmen reichen nicht

Wie der Kanton weiter schreibt, reichen die getroffenen Überwachungs- und Sofortmassnahmen nicht aus, um den Landwirtschaftsbetrieb Seebli mittel- und langfristig weiterzubetreiben. Die Statik der Gebäude sei infolge von Nachsetzungen und Deformationen beeinträchtigt und verschlechtere sich stetig. «Zudem kommen geologische Untersuchungen zum klaren Ergebnis, dass bei starken, langanhaltenden Regenperioden weitere Rutschungen wahrscheinlich sind. Es ist eine Frage der Zeit, bis der Boden abrutscht, auf dem die Gebäude der Liegenschaft Seebli stehen.»

Der Kanton Luzern und die Gemeinde Romoos bereiten deshalb in enger Absprache mit der Familie den Umzug vor. Der Kanton sucht nach einer Ersatzliegenschaft und Landwirtschaftsland für die Familie. Bis Ende Juli 2024 kann die Familie die Liegenschaft tagsüber noch bewohnen und die Tiere können in den Stallungen verbleiben. Danach gilt ein Wohn- und Nutzungsverbot für alle Gebäude im Seebli.  Sollte sich die Situation in der  Übergangsfrist verschlechtern, müsste die Liegenschaft sofort geräumt werden.