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Michael Riboni, was kann ich tun, wenn ich Opfer von einem Adressbuchschwindel geworden bin?

Vermehrt ist von Adressbuchschwindlern zu hören, die auch Landwirte zum Abschluss eines Vertrages für den Eintrag ins Branchen- und Adressregister verleiten. Wie man wieder aus dem Vertrag kommt, erklärt Michael Riboni von Agriexpert.

Adressbuchschwindler, auch Registerhaie genannt, versuchen mittels unaufgeforderter Telefonanrufe ahnungslose Gewerbetreibende – in letzter Zeit vermehrt Landwirte mit Hofmärkten und Pensionsstallungen – zum Abschluss eines Vertrages für den Eintrag ins Branchen- und Adressregister zu verleiten. Dabei wird den Angerufenen unter anderem mit Hinweisen auf das lokale Telefonbuch vorgegaukelt, dass bereits ein Registereintrag bestehe und dieser bloss verlängert werden soll.

Erst spät wird realisiert, dass der Vertrag per Telefon abgeschlossen wurde

Jedoch handelt es sich jeweils nicht um das bekannte lokale Telefonbuch, von welchem man eventuell ja noch einen Nutzen hätte. Nein, vielmehr handelt es sich oftmals um Firmen aus Deutschland mit Adressverzeichnissen auf Internetseiten, auf denen kaum einer nach einem bestimmten Angebot sucht. Dass sie einen mündlichen Vertrag abgeschlossen haben, realisieren die Angerufenen häufig erst, wenn unter Beilage eines Telefonmitschnitts Rechnungen über Beträge von bis zu 800 Franken, Mahnungen und Betreibungsandrohungen ins Haus flattern.

Vertrag kann innerhalb eines Jahres angefochten werden

Die beim Abschluss eines Vertrages getäuschte Partei kann den Vertrag innerhalb eines Jahres, seit Entdeckung des Irrtums oder der Täuschung, schriftlich anfechten. Mittels eines eingeschriebenen Briefes sollte der Gegenpartei erklärt werden, dass man getäuscht worden sei und den allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung als unverbindlich betrachte. Eine Kopie der Anfechtung sowie aller weiteren Korrespondenzen sollten Sie aufbewahren.

Nicht zur Bezahlung des geforderten Betrages drängen lassen

Sollte die Gegenpartei auf der Verbindlichkeit des Vertrages beharren und Klage erheben, wird das Gericht unter Würdigung sämtlicher Umstände beurteilen, ob wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist. Erfahrungsgemäss lassen sich diese dubiosen Firmen aber selten auf Gerichtsverfahren ein. Denn sie wissen selbst, dass sie mit ihrem Geschäftsgebaren die Grenzen des unlauteren Wettbewerbs ritzen, wenn nicht gar überschreiten. Lassen Sie sich deshalb keinesfalls zur Bezahlung des geforderten Betrages drängen.

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