Die Kleinsiedlungsproblematik beschäftigt den Kanton Thurgau seit Jahren. Nach Auffassung des Bundes erfüllten einige der Thurgauer Kleinsiedlungen die Voraussetzungen für den Verbleib in einer Bauzone nicht und seien bundesrechtswidrig.

Kanton reagiert

Den Auftrag, dies zu ändern, übernahm der Kanton Thurgau. In der Folge entstand die Richtplanänderung «Kleinsiedlungen» sowie eine Anpassung der Verordnung des Regierungsrats zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Der Grosse Rat beschloss zudem als flankierende Massnahme das Gesetz über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen.

Bis vors Bundesgericht

Auch erliess der Regierungsrat eine Kleinsiedlungsverordnung für die Übergangszeit, um für Baubewilligungsverfahren bis zur Anpassung der kommunalen Zonenpläne Rechtssicherheit zu schaffen. Dagegen erhob der Grundeigentümer einer Liegenschaft Beschwerde. Letztinstanzlich hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. Übergangsrechtliche Anordnungen seien geboten gewesen, um zu verhindern, dass in den Kleinsiedlungen bundesrechtswidrige Bauvorhaben bewilligt und realisiert würden.