Die Schwiegermutter von Eva H. lebt auf dem Hof, alleine im Stöckli. Da sie auf Unterstützung bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden angewiesen ist, hilft ihr Eva H. dabei. Das Frühstück und Abendessen bereitet die Schwiegermutter selber zu. Das Mittagessen nimmt sie in der Regel bei der Familie ein. Die Wohnungsreinigung übernimmt eine auswärtige Hilfe und die Wäsche macht wiederum Eva H.

Es gibt Unterschiede

Die meisten Schweizerinnen und Schweizer betreuen irgendwann in ihrem Leben eine nahestehende Person während einer bestimmten Zeit. Das bestätigen die Zahlen der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man hier von Betreuungs- oder Care-Arbeit.

Diese Tätigkeit des Sich-Sorgens und -Kümmerns umfasst die Kinderbetreuung oder Altenpflege, familiäre Unterstützung, häusliche Pflege und Hilfe als Freundschaftsdienst. Vor allem Frauen übernehmen solche Aufgaben. Häufig sammeln sie damit aber vorwiegend «Karma-Punkte», was im besten Fall ihrem eigenen Konto «für Betreuung und Beschäftigung im Alter» zugutekommt, jedoch nicht dem Bankkonto.

Im Haushalt unterscheidet man zwischen der unbezahlten Haushaltsarbeit für die eigene Kernfamilie (Kinder, Partner oder Partnerin) und den Dienstleistungen im Haushalt für Familienangehörige und Dritte, die bezahlt werden sollten.

Die Unterscheidung macht deutlich, dass die Haushaltsarbeit einerseits als «Liebesdienst» und andererseits als Erwerbsarbeit definiert ist. Die Berechnung und das Sichtbarmachen der Dienstleistungen im Haushalt sind elementar, um diese wertvolle Arbeit aufzuwerten.

Wertschätzen ist zentral

Ob im Haus, Garten oder Stall gearbeitet wird, die Wertschätzung gegenüber anderen Familienmitgliedern ist von zentraler Bedeutung. Darum ist es wichtig, die hauswirtschaftlichen und pflegerischen Leistungen anzuerkennen und entsprechend zu entschädigen.

Eine Berechnung der Dienstleistungen macht bereits zu einem frühen Zeitpunkt einer Betreuung Sinn. Spätestens jedoch wenn eine Person regelmässige Hilfe braucht, um den Alltag zu bewältigen, ist es notwendig, die Sach- und Arbeitszeitkosten sichtbar zu machen. Eine klare Regelung beugt Streitereien, aber auch Überforderungen oder falschen Erwartungen vor. So kann eine angemessene Entschädigung der Dienstleistungen aufgezeigt und eingefordert werden.

Es ist auch wichtig, dass mit allen involvierten Personen die Situation klar analysiert wird und allfällige Alternativen miteinbezogen werden, wie etwa externe Betreuungsmöglichkeiten. Die Berechnungsformulare «Dienstleistungen im Haushalt» der Agridea bieten dabei Unterstützung. Sie vereinfachen die Berechnung der Betreuungskosten und zeigen die finanzielle Situation auf.

Analyse als Basis

In unserem Beispiel analysieren die Schwiegermutter, Eva H. und ihr Mann auf der Basis dieser Grundlagen nun ihre Situation. Wichtig ist allen, dass auch die anderen Kinder der Schwiegermutter über die Situation und die Kostenregelung informiert sind und die Regelungen schriftlich festgehalten werden.

Für die täglichen Mittagessen werden die Richtwerte der niedrigen Anspruchsstufe inklusive Arbeitsentschädigung eingesetzt. Die Enkelkinder besorgen den Einkauf für das Frühstück und das Abendessen (wird nicht verrechnet). Ein Sonntag pro Monat wird nicht verrechnet, weil hier die Schwägerin oder der Schwager die Betreuung übernimmt und sie meistens die Schwiegermutter zum Essen ausführen.

Für die Wäsche orientiert sich die Familie ebenfalls an der Anspruchsstufe «niedrig» inklusive Arbeitsentschädigung, da wenig zum Waschen und Bügeln anfällt. Die Bäuerin rechnet für die Pflege/Betreuung morgens und abends insgesamt eine Stunde. Die Zeit für die mal kürzeren, mal längeren persönlichen Gespräche ist wertvoll, wird aber nicht verrechnet.

Für die Verpflegung wird pro Mahlzeit, inklusive Arbeit, mit einem Satz von 13 Franken gerechnet. Das ergibt monatlich 357 Franken. Die Wäsche wird pauschal mit 115 Franken aufgelistet. Mit täglich einer Stunde Betreuung fällt hier der grösste Betrag an, 812 Franken. Das ergibt insgesamt Betreuungskosten von 1284 Franken im Monat.

Die Schwiegermutter ist einverstanden, ihren Betrag mithilfe der AHV-Rente zu bezahlen. Ebenfalls gut zu wissen ist, dass in der Schweiz Hilflosenentschädigung ausbezahlt wird. Diese steht allen versicherten erwachsenen Personen zu, die für die alltägliche Lebensgestaltung dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Müssen weitreichendere Lösungen im Bereich der Altersbetreuung gefunden werden, lohnt es sich, sich mit der Ortssektion von Pro Senectute in Verbindung zu setzen.

 

Weitere Informationen
Die frisch überarbeitete Broschüre «Dienstleistungen im Haushalt» kann auf der Agridea-Website kostenlos heruntergeladen werden. Die ebenfalls überarbeiteten Richtwerte und Handformulare für die Berechnung von Dienstleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Wäsche und Betreuung von Jung und Alt kosten 10 Franken.
www.agridea.ch