Im niedersächsischen Ostfriesland gibt es Probleme mit gesetzlich geschützten Wildgänsen. Die Vögel rasten in grossen Schwärmen auf Wiesen und Weiden, rupfen das Gras aus und hinterlassen dicke Kothaufen, wie Agrarheute schreibt. 

Das Futter wird knapp

Wegen Wildgänsen wurde beispielsweise die Futtergrundlage für einen Betrieb mit 170 Milchkühen zerstört. Das Problem ist, dass die zwei betroffenen Bauern die Wildgänse nicht von ihren Weiden vertreiben dürfen, da sie streng geschützt sind. Was die Betriebsleiter in diesem Beispiel von ihren 100 Hektaren noch an Futter einfahren können, reicht nicht für die Versorgung ihrer Tiere. Jetzt drohe dem Betrieb der wirtschaftliche Ruin.

Hickhack zwischen den Ministerien

Das niedersächsische Innenministerium bewilligte vor drei Jahren eine Entschädigung von 39'000 Euro für die zwei Milchproduzenten. Dagegen klagt nun das Umweltministerium. Die Begründung: die Berechnung der Schadenshöhe sei nicht akzeptabel. 

 

Gäste im Winter

Wie der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) schreibt, fliegen im November bis zu 180'000 arktische Wildgänse aus ihren sibirischen Brutgebiete aus. Sie überwintern in Deutschland, wo im Unteren Niederrhein ihr grösstes Rastgebiet Westeuropas liegt. 

Besser nicht aufschrecken

Während drei Monaten fressen sie sich auf offenem Grünland Fett für den Rückflug an. Auf einer Wiese können bis zu 8000 Gänse beisammen sitzen. Die Vögel aufzuschrecken, ist laut Nabu kontraproduktiv. Die Tiere würden die beim Auffliegen verbrauchte Energie zu kompensieren versuchen. Für 10 Minuten Bewegung würden so 150 Kilo Gras zusammenkommen.   

 

Eigene Berechnungsmethode

Das Umweltministerium habe eine eigene Berechnungsmethode ausgearbeitet haben, die gezielter auf die einzelnen geschädigten Landwirte zugeschnitten sein soll. Denn mittlerweile haben zwei weitere eine Entschädigung zugesprochen bekommen.

Das Umweltministerium muss zahlen

Der Grund, warum sich das Umweltministerium überhaupt mit den Beschlüssen des Innenministeriums in dieser Sache befasst, liegt darin, dass ersteres die Entschädigungen bezahlen muss. 

Laut Agrarheute, das einen Umweltrechtler zitiert, stehen die Chancen aber nicht schlecht, dass die Landwirte das zugesprochene Geld auch erhalten werden.