Am 27. September 2020 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz mit lediglich 51,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Damit blieb es bei den bisherigen Regeln für Schutzgebiete, Zugvogelreservate und Wildtierkorridoren sowie für den Umgang mit dem Wolf.

Präventive Regulierung angestrebt

Es zeigte sich aber schnell, dass es ungeachtet der knappen Ablehnung eine erneute Auflage des Gesetzes braucht. Im vergangenen Dezember ist diese vom Parlament gutgeheissen worden. Wölfe sollen künftig präventiv geschossen werden dürfen. Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen.

Die grossen Umweltverbände, welche das erste Referendum mitgetragen hatten, zeigten sich mit der neuen Variante zufrieden und verzichteten auf ein erneutes Referendum. Trotzdem wurde erneut eine Unterschriftensammlung gestartet. Lanciert hat dies am 29. Dezember unter dem Titel Wolfs-Hirten-Referendum eine Reihe von kleineren Gruppierungen, darunter CH Wolf und Wildtierschutz Schweiz.

Komitee will keine Zahlen nennen

Für die Sammlung der nötigen 50'000 Unterschriften stehen jeweils ab Publikation des Erlasses im Bundesblatt 100 Tage zur Verfügung. Diese Frist läuft nun am 8. April 2023 ab. Kampagnenleiter Roberto Babst ist optimistisch, dass die benötigten beglaubigten Unterschriften zusammenkommen und am 11. April in Bern eingereicht werden können. Zahlen will er aber noch keine nennen, dies deshalb, weil das Komitee nur beglaubigte Unterschriften zähle.

Bereits fest steht auch, wer die befürwortende Kampagne führen wird. Wie der Stv. Direktor  Urs Schneider erklärt, werde der Schweizer Bauernverband (SBV) diese organisieren, koordinieren und abwickeln. Bei der letzten Durchführung war es noch Jagd Schweiz, welche diese Rolle innehatte. «Wir sind bereit und werden alles daran setzen, diesmal siegreich aus der Abstimmung hervorzugehen», sagte Schneider auf Anfrage.