Alle Kantone haben einen Anteil Fläche, den sie für den Anbau von Getreide, Raps, Zuckerrüben und Kartoffeln freihalten müssen. Diese Flächen dürfen weder überbaut noch versiegelt werden. Die Grösse der Quadrate zeigt auf, wie gross die Fruchtfolgeflächen im jeweiligen Kanton sind. Die Prozentzahl sagt aus, wie viel von der Kantonsfläche das ist. Beispiel Kanton Bern: 14 % der Kantonsfläche sind als Fruchtfolgefläche reserviert. Davon ist aber nicht alles unter Pflug, ein Teil der FFF wird als Grasland genutzt.
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