In der letzten Session hat der Solothurner Kantonsrat gleich zwei Themen mit grosser Relevanz für die Landwirtschaft beraten. Einerseits fordert ein Antrag von Martin Rufer (FDP) eine Vereinfachung der Raumplanung im Kanton. Die Ortsplanungen und die Verfahren für das Bauen ausserhalb der Bauzone sollen vereinfacht werden. «Die inhaltlichen Anforderungen an ein Baubewilligungsgesuch müssen sich wieder auf das Nötige konzentrieren», erklärt Martin Rufer seine Absicht.

Fristen wieder halten

Die vom Kantonsrat angeordnete Überprüfung der momentanen Verfahren verfolgt drei grundsätzliche Ziele: Die Harmonisierung der Abläufe zwischen den Gemeinden, dem Amt für Raumplanung und den kantonalen Fachstellen, die Fokussierung auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine bessere Zusammenarbeit mit Planern und Bauherren.

So soll in Zukunft gewährleistet werden, dass ein Baugesuch innerhalb der festgelegten Frist von sechzig Tagen beantwortet wird. «Heute werden rund ein Drittel aller Gesuche nicht termingemäss bearbeitet – das kann nicht sein», begründet Rufer die gewählten Ziele. Die Überarbeitung ist auf Mitte 2024 terminiert und geschieht in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Raumplanungskommission. Diese umfasst Vertreter der Wirtschaft, der Gemeinden und der Landwirtschaft.

Land höher entschädigt

AboBei kantonalen Strassenbauprojekten liegen die Entschädigungen in vielen Kantonen deutlich tiefer als bei Bundesprojekten wie Autobahnen.EnteignungenFlickenteppich: Je nach Kanton wird Kulturland bei einer Enteignung unterschiedlich entschädigtMontag, 3. April 2023 Bereits beschlossene Sache ist die angepasste Entschädigung von enteignetem Kulturland. So wird der verlorene Landwert neu durch einen Betrag für den entgangenen betriebswirtschaftlichen Verlust ergänzt. Dieser richtet sich nach der kantonsüblichen Bewirtschaftung, welche in der dazugehörigen Verordnung verankert ist.

Damit werde bei Enteignungen nebst dem eigentlichen Vermögen – dem Boden – zusätzlich auch die entgangene Nutzungsmöglichkeit berücksichtigt, schreibt der Regierungsrat in seinen Erläuterungen. «Über den Daumen gepeilt ergibt das etwa den dreifachen Wert der bisherigen Entschädigung», erklärt Martin Rufer.

Als Gesetzesänderung angenommen, tritt die Neuerung ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Laufende Projekte werden ebenfalls gemäss den neuen Ansätzen entschädigt.