Landwirt Roman Bieri braucht neben seinem Stall Platz für ein Siloballenlager. Die lagert er bisher rund 400 Meter vom Hof entfernt, was dem Kanton nicht gefällt. Im hügeligen Gelände auf dem Steinenbühl in Untersiggenthal im Aargau, wo Roman Bieris Stall für 70 Holsteinkühe steht, ist das ein aufwendiges Vorhaben.
Neue FFF würde geschaffen
Denn die Stabilität ist problematisch, Terrain muss aufgeschüttet werden, es entsteht ein grosses Bord. «Da habe ich den Plan weitergesponnen und gleich die ganze Parzelle miteinbezogen», erklärt der Landwirt gegenüber der BauernZeitung. Seine Idee: Das Terrain grossflächig mit sauberem Humus aufschütten, im Durchschnitt um rund 3 Meter und einer Gesamtmenge von 122 000 Kubikmetern Aushub.
Roman Bieri zählt die Vorteile eines solchen Projekts auf: Platz für ein Siloballenlager schaffen plus 1,5 ha Fruchtfolgeflächen aufwerten und 1,5 ha neu schaffen, die Weidefläche für die Kühe besser begehbar machen, zudem ein kurzer Transportweg für den Aushub aus der Region.
Aber der Landwirt hat sein Baugesuch in diesen Tagen zurückgezogen. Seit einem Telefonat mit der kantonalen Baubehörde weiss er: «Eine Bewilligung zu erhalten war aussichtslos.» Alle beteiligten Fachstellen hätten sich negativ dazu geäussert, erfuhr er. Bereits von Anwohnern waren viele Einsprachen gegen Bieris Projekt eingegangen. «Da war der Lastwagenverkehr das Hauptproblem», analysiert der Landwirt. Berechnet hat er gut 10 000 Fahrten. Die Zufahrt wäre über eine Waldstrasse erfolgt, die temporär hätte ausgebaut werden müssen.
Maximal 40 Fahrten pro Tag
«Die Einsprecher haben wohl die Relationen falsch eingeschätzt», vermutet Roman Bieri. «10 000 Fahrten tönen nach viel. Aber durchs Dorf fahren täglich 4000 Lastwagen, mein Projekt hätte zu Spitzenzeiten 40 Lastwagenfahrten pro Tag verursacht.»
«Viel Landwirtschaftsland könnte durch Aufschüttung verbessert werden.»
Aber das werde heute ja kaum bewilligt, bedauert der Untersiggenthaler Landwirt Roman Bieri.
Markus Würsch, Projektleiter Baugesuche beim Kanton Aargau, begründet die ablehnende Haltung des Kantons auf Anfrage der BauernZeitung: Terrainveränderungen in diesem Ausmass seien sehr aufwendig und daher als grundsätzlich nicht bewilligungsfähig zu beurteilen.
Aufwand unverhältnismässig
«Nach aargauischer Praxis sind Terrainveränderungen nur dann zulässig, wenn ohne wesentliche Veränderung oder Beeinträchtigung der Landschaft mit relativ wenig Aufwand gewichtige Vorteile für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder eine Bodenverbesserung erzielt werden können», sagt Würsch. Im vorliegenden Fall sei der Aufwand für die geplante Geländeveränderung enorm gross und stehe in keiner Weise in einem angemessenen Verhältnis zur angestrebten Bewirtschaftungserleichterung. Insbesondere auch, da die Fläche weiterhin als Weide genutzt werden soll und bereits heute teilweise als Fruchtfolgefläche ausgeschieden sei.
Lösungen sind gesucht
Nun wird Roman Bieri nochmals ein Baugesuch für eine Aufschüttung einreichen – allerdings in viel kleinerem Rahmen, um wenigstens Platz für sein Siloballenlager zu schaffen. «Es ist überhaupt nicht befriedigend», sagt er und meint nicht nur seine eigene Situation: «Lösungen für die Verwendung von Aushub werden ja gesucht. Es gibt viel Landwirtschaftsland, dass man durch Aufschüttung verbessern könnte, aber das wird heute kaum bewilligt.»
Platz für Aushub fehlt
Im Aargau wie auch in anderen Kantonen bestehen zunehmend Engpässe bei der Aushubentsorgung. Neue Standorte für Deponien werden abgeklärt. Allerdings wehren sich die Anwohner oft dagegen, sie haben Bedenken zur landschaftlichen Einpassung, zum Verkehr und zu Immissionen. So wurde im Aargau Ende Mai einer von drei potenziellen Standorten zur Entsorgung von sauberem Aushub in der Region Brugg wieder fallen gelassen, weil der Widerstand der Bevölkerung so gross war.
Kanton Aargau ist gegen Vereinfachung
Der Bauernverband Aargau (BVA) sieht im Bereich Bodenverbesserungen und Bewirtschaftungserleichterungen Handlungsbedarf für ein vereinfachtes Verfahren. Aber das Anliegen sei in der Umsetzung äusserst harzig, erklärt Geschäftsführer Ralf Bucher auf Anfrage der BauernZeitung. «Solche Projekte werden nur sehr zurückhaltend bewilligt. Ein Bauherr muss grossen planungstechnischen Aufwand betreiben, das kostet unter dem Strich meistens zu viel.» Schon im September 2018 wollte der BVA mittels Motion vereinfachte Humusaufwertungen erwirken, konkret ein vereinfachtes Verfahren für grossflächigen Oberbodenauftrag bis maximal 25 Zentimeter Höhe. Der Aargauer Regierungsrat wies die Motion zurück, nahm das Anliegen aber immerhin als Postulat auf. Der Kanton stellt sich gegen eine Vereinfachung, weil schweizweite die Tendenz zu verschärften Bestimmungen für Terrainveränderungen und Aufhumusierungen bestehe. Denn oftmals werde zweifelhaftes und ungeeignetes Material verwendet. Umfragen bei den Nachbarkantonen hätten ergeben, dass nur gerade im Kanton Basel-Landschaft ein vereinfachtes Verfahren bestehe, wobei dort eine vorgängige bodenkundliche Klärung der Qualität des Bodens vorausgesetzt werde. Im Aargau sei das bekannte Mengengerüst mit 15 Fällen überschaubar.
Als Terrainveränderung gilt das Auffüllen von Mulden, das Ausflachen steiler Böschungen oder das Anpassen anderer Geländeformen. Im Aargau brauchen Terrainveränderungen, die grösser als 100 Quadratmeter oder höher/tiefer als 80 Zentimeter sind, eine kantonale Zustimmung. Eigenes Aushubmaterial ist gegenüber der Zufuhr von fremdem Material zu bevorzugen. Nach kantonaler Praxis sind Geländeanpassungen bewilligungsfähig, wenn damit für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung eine Erleichterung oder eine Bodenverbesserung erzielt wird.

