In der EU genehmigte Wirkstoffe für den Pflanzenschutz sollen künftig ohne Verzögerung auch in der Schweiz eine Bewilligung erhalten. Sind Wirkstoffe bereits in EU-Mitgliedstaaten erlaubt, ist die Zulassung hierzulande «unter gewissen Voraussetzungen» vorgesehen. Das erspart den Schweizer Behörden den Aufwand einer eigenen Prüfung des Herstellerdossiers und bedeutet, dass der betreffende Wirkstoff schneller den…

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