Ab diesem Jahr gibt es die Möglichkeit für zwei neue Strukturverbesserungsbeiträge, wie im aktuellen Newsletter des BLW steht. Neu können Finanzhilfegesuche für Sanierungen durch polychlorierte Biphenyle (PCB) belastete landwirtschaftliche Ökonomiegebäude beantragt werden.

PCB reichert sich an

Der Einsatz von PCB wurde 1986 verboten, ältere Gebäude können jedoch das Gift noch beinhalten und es an die Umwelt abgeben. Besonders in der Tierhaltung ist dies ein Problem, da sich PCB in tierischen Produkten anreichern kann.

Agridea und weitere Institutionen haben ein Merkblatt mit möglichen Massnahmen zur Verminderung von PCB-Kontaminationen zusammengestellt. So sei zum Beispiel am wirksamsten auf Mutterkuhbetrieben das Umstellen der Fütterung auf Maissilage.

Hier können Sie das Merkblatt kostenlos herunterladen.

Der Beitragssatz an die baulichen Sanierungskosten betrage 75 Prozent, die Möglichkeit zur Unterstützung besteht allerdings nur bis im Jahr 2026. Finanzhilfegesuche sind an die kantonalen Vollzugsstellen für Strukturverbesserungen zu richten, schreibt das BLW.

Förderung von robusten Rebsorten

Neu werden auch Finanzhilfen an die Pflanzung von robusten Rebsorten gewährt. Das Ziel dieser Förderung sei der vermehrte Anbau von krankheitsresistenten Rebsorten, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, so das BLW. Der Beitragssatz von Bund und Kanton beträgt 30'000 Franken pro Hektare.

Weitere Informationen und die Liste mit 41 robusten Rebsorten finden Sie hier.