Insgesamt gibt es im Kanton Bern über 82'789 Hektaren anrechenbare Fruchtfolgeflächen (FFF). Das sind gemäss einer Mitteilung des Kantons 589 ha mehr, als der Bund als Mindestumfang vorschreibt. 

Vorrat für zehn bis zwölf Jahre

Diese FFF-Reserve kann für Einzonungen oder andere bodenverändernde Nutzungen eingesetzt werden, für die gemäss Gesetz keine Kompensation möglich ist. Der Kanton Bern schätzt, dass diese Fläche als Reserve für die nächsten zehn bis zwölf Jahre reichen sollte. Das Gesetz zur Beanspruchung von FFF blieben aber hoch.

Die ergänzten 387 ha umfassen:

  • Die Aktualisierung der FFF als Folge von Einzonungen, Bereinigung des Übersichtszonenplans und Nachführung von Kompensationsflächen

  • Die Nachführung der FFF-Verluste durch Bauten und Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone in den Jahren 2010 – 2019 

  • Die Ergänzung des FFF-Inventars mit den bereinigten Zusatzflächen oberhalb von 900 m. ü. M.

Das aktualisierte Inventar der FFF finden Sie im Richtplan-Informationssystem.