Dank einer überwiesenen Motion gibt es für Berner Landwirt(innen) mehr Möglichkeiten, Stellplätze für Wohnmobile anzubieten. Der Verein Wohnmobilland Schweiz macht in einer Mitteilung erfreut auf die Neuerungen aufmerksam.
Begrenzt ohne Bewilligung
Demnach gilt im Kanton Bern nun, dass Stellplätze unter den folgenden Bedingungen bewilligungsfrei angeboten werden dürfen:
1 Stellplatz: Auf bestehendem Hofareal, vom 1. Mai bis 31. Oktober
Bis zu 3 Stellplätze: Für höchstens zwei Jahre bzw. Saisons, unter den gleichen Voraussetzungen wie oben
Nach Ablauf der zwei Jahre oder Saisons ist der Weiterbetrieb nur erlaubt, wenn die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erteilt ist.
Testen ohne teures Verfahren
Für unternehmerische Landwirte sieht Wohnmobilland Schweiz dank der neuen kantonalen Regelungen die Möglichkeit, ohne die Kosten für eine Bewilligung das wirtschaftliche Potenzial von Stellplätzen bei sich zu testen. Das gehe aus der Weisung «Bernische Systematische Information Gemeinden (BSIG)» hervor:
«Für die Erstellung von Wohnmobilstellplätzen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich eine Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erforderlich. Die Kantone dürfen Kleinstbauten und -anlagen von der Baubewilligungspflicht ausnehmen, sofern sie keine nennenswerten Einflüsse auf Raum, Erschliessung oder Umwelt bewirken»