Dank einer überwiesenen Motion gibt es für Berner Landwirt(innen) mehr Möglichkeiten, Stellplätze für Wohnmobile anzubieten. Der Verein Wohnmobilland Schweiz macht in einer Mitteilung erfreut auf die Neuerungen aufmerksam.

Begrenzt ohne Bewilligung

Demnach gilt im Kanton Bern nun, dass Stellplätze unter den folgenden Bedingungen bewilligungsfrei angeboten werden dürfen:

1 Stellplatz: Auf bestehendem Hofareal, vom 1. Mai bis 31. Oktober

Bis zu 3 Stellplätze: Für höchstens zwei Jahre bzw. Saisons, unter den gleichen Voraussetzungen wie oben

Was den behördlichen Umgang mit Stellplätzen auf Bauernhöfen angeht, kann man kaum allgemeine Aussagen machen. (Bild jsc)AgrotourismusKantonale Unterschiede beim Umgang mit Stellplätzen – Übersicht über die Regeln in Deutschschweizer KantonenDonnerstag, 29. April 2021 Nach Ablauf der zwei Jahre oder Saisons ist der Weiterbetrieb nur erlaubt, wenn die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erteilt ist.

Testen ohne teures Verfahren

Für unternehmerische Landwirte sieht Wohnmobilland Schweiz dank der neuen kantonalen Regelungen die Möglichkeit, ohne die Kosten für eine Bewilligung das wirtschaftliche Potenzial von Stellplätzen bei sich zu testen. Das gehe aus der Weisung «Bernische Systematische Information Gemeinden (BSIG)» hervor:

«Für die Erstellung von Wohnmobilstellplätzen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich eine Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erforderlich. Die Kantone dürfen Kleinstbauten und -anlagen von der Baubewilligungspflicht ausnehmen, sofern sie keine nennenswerten Einflüsse auf Raum, Erschliessung oder Umwelt bewirken»

Mehr Details dazu finden Sie hier.