Ab dem 1. Januar dieses Jahres ist eine Abdeckung aller Güllebehälter-Neubauten verpflichtend. Bestehende Behälter müssen bis 2030 abgedeckt werden. Dies hat der Bundesrat im Rahmen der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 2020 beschlossen. Die Abdeck-Pflicht aller Güllelager ist eine der Massnahmen, welche die Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren soll. Güllelager sind dabei eine ernst zu…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 7 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.