Ab dem 1. Januar dieses Jahres ist eine Abdeckung aller Güllebehälter-Neubauten verpflichtend. Bestehende Behälter müssen bis 2030 abgedeckt werden. Dies hat der Bundesrat im Rahmen der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 2020 beschlossen.  Die Abdeck-Pflicht aller Güllelager ist eine der Massnahmen, welche die Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft reduzieren soll. Güllelager sind dabei eine ernst zu…

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