«Der Wolf wird sich auch mit dem neuen Jagdgesetz entwickeln können und ein integraler Bestandteil der heimischen Tierwelt bleiben», zeigen sich die Umweltverbände in einer gemeinsamen Mitteilung zuversichtlich. Die vom Parlament verabschiedete Revision enthalte genügend sichernde Bedingungen:

  • Wolfsfreie Zonen sind nicht zulässig
  • Entfernung ganzer Rudel nur in Ausnahmefällen
  • Keine Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten

Besser als die letzte Vorlage

Revision des JagdgesetzesParlament lockert die Regeln zum Wolfsschutz – Die Bestandsregulierung ist beschlossenDienstag, 13. Dezember 2022 Gegenüber dem Ist-Zustand wird die Regulierungszeit von Wölfen im Winter in der neuen Version des Jagdgesetzes (JSG) laut Pro Natura und Co. sogar um zwei Monate verkürzt. Ausserdem seien die Hürden für den Abschuss von Einzelwölfen nur unwesentlich gesunken. Sie seien damit noch immer höher als es die 2020 vom Volk abgelehnte Revision des Jagdgesetzes vorgesehen hätte.

Aus all diesen Gründen verzichten die Umweltverbände darauf, gegen die neuerliche Revision des JSG das Referendum zu ergreifen.

Waches Auge auf die Verordnung

Der nächste Schritt nach Ablauf der Referendumsfrist ist die Ausarbeitung der Jagdverordnung durch den Bundesrat. Man wolle sich weiterhin dafür einsetzen, dass das künftige Wolfsmanagement sich im Rahmen der Berner Konvention bewegt und die Verordnung mit der Gesetzgebung sowie den sichernden Bestimmungen aus dem erläuternden Bericht der Parlamentsdebatte übereinstimmt, halten die Umweltverbände fest. Zudem wollen sie darauf hinwirken, dass der zumutbare Herdenschutz «konsequent umgesetzt» wird und dass die positiven Einflüsse des Wolfs auf den Wald vor Abschüssen Berücksichtigung finden.

Kantone müssen handeln

Jagdgesetz und -verordnungWas gilt beim Wolf für den Alpsommer 2023?Dienstag, 20. Dezember 2022 Auch die Kantone wollen Pro Natura im Auge behalten bzw. in die Pflicht nehmen. So sollen durch sie vorgenommene Fehlabschüsse – die zuletzt vermehrt festgestellt worden seien – sanktioniert werden. Weiter müssten die Kantone ihrer neuen Pflicht nachkommen und über das Zusammenleben mit Grossraubtieren informieren, betont man in der Mitteilung. «Sie müssen etwa den in gewissen Kreisen formulierten Ausrottungsfantasien künftig entscheiden entgegentreten.»

Wildtiere bleiben geschützt

Ohne Kritik bleiben die Umweltverbände nicht, was das JSG angeht. Aus ihrer Sicht hat es das Parlament verpasst, eine fachlich überzeugende Vorlage zu verabschieden. Die Regulierung der Wölfe mit klarem Bezug zu Schäden hätte ermöglicht und so die Herausforderungen der Land- und Alpwirtschaft angegangen werden können. Entscheidend sei nun, dass mit der Jagdverordnung der Wolfsbestand nicht gefährdet und der Herdenschutz weiter gestärkt werde. Ausserdem erachten es Pro Natura und Co. als wichtig, dass die Umsetzung durch Älpler(innen), Landwirte, Förster, Naturschützer, Kantone und Gemeinden gemeinsam geschieht.

Abschliessend hält man in der Mitteilung fest, die neue Revision verzichte sinnvollerweise auf viele Bestimmungen der vom Volk abgelehnten Vorlage, die Wildtiere gefährdet hätten.