Wölfe sollen nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhindern. Der Ständerat hat eine Art Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen.

Regulierung in den Wintermonaten 

Ausgearbeitet hatte die Änderungsvorschläge die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S). Im Zentrum steht die proaktive Regulierung der Wölfe. Der Ständerat hiess die Vorlage am 29. September 2022 mit 31 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.

Bestandesregulierungen beim geschützten Wolf sollen künftig ebenso möglich sein wie beim geschützten Steinbock. Wölfe sollen zwischen 1. September und 31. Dezember reguliert werden dürfen. Die Grossraubtiere hätten sich inzwischen in der Schweiz angesiedelt, sagte Kommissionssprecher Othmar Reichmuth (Mitte/SZ).

Arbeit und Kosten als Folgen

Die von der Wiederansiedlung des Wolfs betroffenen Tierhalter hätten viel Arbeit, Schutzmassnahmen kosteten Geld, und mit dem Einpferchen der Tiere über Nacht gebe es Gesundheitsprobleme, sagte Reichmuth. Vor allem Vertreter von Bergkantonen plädierten für ein Ja. Es gehe um den Erhalt des Kulturgutes Alpsömmerung, sagte Stefan Engler (Mitte/GR).

Die Betroffenen fühlten sich alleine gelassen mit ihrer Angst vor Wölfen, doppelte Marco Chiesa (SVP/TI) nach. Beat Rieder (Mitte/VS) wies auf die «Kann-Formulierung» hin. Ein Kanton könne also entscheiden, die Rudel nicht zu regulieren.

«Höchst problematischer Entwurf»

Vor der Debatte im StänderatUmweltverbände warnen vor der «Wolf-Scheinlösung» der Urek-SMittwoch, 28. September 2022 Werden Wölfe reguliert, muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zustimmen. Zudem darf die Regulierung die Population nicht gefährden. Weitere Voraussetzungen sind, dass Schutzmassnahmen Wolfsrisse nicht verhindern können und die Regulierung für den Erhalt der Artenvielfalt nötig ist.

Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) sprach von einem «höchst problematischen Entwurf». Sie bedauerte, dass ein gemeinsamer Vorschlag von neun Verbänden aus Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und Wald von der Kommission nicht aufgenommen worden sei. Dieser fusst auf gezielten Abschüssen von Problem-Wölfen und auf mehr Herdenschutz. Die Umweltverbände nannten den Vorschlag der Urek-S in einer Mitteilung eine «Scheinlösung». «Wölfe reissen andere Tiere», sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Wolle man diese Risse vermeiden, müsse man Wölfe ausrotten. «Diesen Geist atmet die Vorlage aus.»

Gefährdende Wölfe töten

Der Glarner Mathias Zopfi (Grüne) plädierte für ein Ja zur Urek-Vorlage und für gezielte Abschüsse statt einer generellen Regulierung, wie die Vorlage sie vorsehe. Er hoffe, der Nationalrat verbessere den Entwurf in diese Richtung. Einzelne Wölfe, die Menschen gefährden, sollen die Kantone töten lassen dürfen. Das geltende Recht lässt das nur zu, wenn ein Wolf erheblichen Schaden anrichtet. Zudem hiess der Rat Englers Einzelantrag gut, nach Rissen «insbesondere von Nutztieren» während der Sömmerungszeit Rudel-Regulierungen zu ermöglichen.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga war grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage. Sie plädierte aber erfolglos gegen die Bestimmung, wonach der Bund den Kantonen Finanzhilfen leisten muss für die Personalkosten «beim Umgang mit dem Wolf». Es sollten keine neuen Subventionen geschaffen werden, sagte sie. Der Rat beschloss den Passus aber mit 36 zu 3 Stimmen.

Vergütung von Biber-Schäden

Die Vorlage ist ein neuer Anlauf für eine Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe präventiv geschossen werden dürfen, wenn sie noch keinen Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von «Abschüssen auf Vorrat». Aktuell streifen ungefähr 180 Wölfe durch die Schweiz. Die Gebirgskantone fordern eine Begrenzung auf 17 Rudel. Laut Kommissionssprecher Reichmuth sind es derzeit zwanzig.

Schliesslich hat der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates einen Absatz zur Regelung von Biber-Schäden aufgenommen – er will ein Anliegen der Kantone umsetzen. Beschädigen Biber Infrastrukturen – etwa indem sie Bachböschungen untergraben –, sollen neu Bund und Kantone dafür aufkommen. Der Bundesrat wollte diese Bestimmung nicht.

«Gute Grundlage für den Nationalrat»
Die Entscheide des Ständerats versprechen nach Ansicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) eine bessere Regulierung der schnell wachsenden Wolfbestände. Er zeigt sich in einer Mitteilung erleichtert darüber, dass in Zukunft auch präventive Regulierungen möglich sein sollen. «Damit ist eine gute Grundlage für den Nationalrat gelegt», findet der SBV.